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Ungerechtigkeiten bei der Schieflagenentschädigung

[21.3.2025}

In der heutigen Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit konnte ein Vertreter des LVBB, der dort seit Jahren als ständiger Sachverständiger agiert, die Ungerechtigkeiten der Minderwertentschädigung für Schieflagen nach dem "Minderwertabkommen" zwischen dem angeblich bürgerfreundlichen Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer darlegen. Die Entschädigung hängt danach sehr stark von der Richtung der Schieflage bzgl. des Objektes ab. Die Erfindung einer "mittleren Schieflage" ist durch nichts gerechtfertigt und dient nur dazu, berechtigte Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger klein zu rechnen!

Der Vertreter des VBHG versuchte zwar noch krampfhaft, die Vorteile dieses Abkommens darzulegen. Der Eindruck bei den Mitgliedern des Ausschusses, dass dies mehr die Ansicht des Bergbauunternehmens sei, machte es dann nicht besser.

Es bleibt dabei:

Die Regelungen des Minderwertabkommens sind nur für den Unternehmer günstig - der Bürger bleibt auf der Strecke.

Die Ausschussvorsitzende mahnte schließlich noch Gespräche zur Verbesserung der Situation an, was RAG und LVBB zusicherten. (Übrigens: Wir versuchen schon mehr als 14 Jahre lang, mit der RAG durch Gespräche eine Verbesserung zu erreichen - bisher ergebnislos! Einziges Zugeständnis: "wir können was anderes machen - es darf nur nicht teurer werden")

Die Vortragsunterlage des LVBB ist über die website des Landtags abrufbar (im "Protokoll" der Sitzung).

Grubenwassereinleitung in die Lippe - immer wahrscheinlicher

[21. 3. 2025]

Wie aus den Unterlagen für die heutige Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit klar wird, scheint an der Einleitung von belastetem Grubenwasser in die Lippe aus Sicht der RAG kein Weg vorbei zu führen. Nichts ist mehr davon zu hören und lesen, dass Alternativen zur Einleitung bestehen bzw. überhaupt untersucht werden sollen.

Schon klar ist auch, dass bei den Umweltbetrachtungen zur Einleitung als Vergleichsmaßstab die vor einigen Jahren beendete Einleitung und hohe Belastung der Lippe herangezogen werden wird. Den Vergleich mit dem derzeitigen Zustand der Lippe scheut die RAG. Die vorgesehene Grubenwasserreinigungsanlage ist sicher hilfreich, wird aber an der Salzbelastung nichts ändern.

Asuführlich hat die Dorstener Zeitung berichtet.

Grundwasserverseuchung durch RAG

[18.2.2025]

Alt bekannt ist die Tatsache, dass RAG (und deren Vorläufer) das Grundwasser verseucht haben und auch weiterhin tun. Kokereien auf Werksgeländen, PCB-Austrag durch unsensiblen Umgang mit dem Umweltgift und vor allem die Bergehalden, die voll mit Giften aus dem Bergematerial, aber auch durch die Verklappung von Sondermüll sind stellen große Probleme dar.

Grundwasserreinigungsanlagen werden teilweise von der RAG betrieben, beispielsweise im Osten des ehemaligen Werksgeländes in Kamp-Lintfort, auf dem eine Sondermülldeponie im Bereich des heutigen Gartenschaugeländes als "Landschaftsbauwerk" eingerichtet wurde.

Die zum Teil schon alten Bergehalden geraten immer mehr in den Fokus der Sorgen, wie jetzt auch ein Beitrag in der Dorstener Zeitung darlegt. Skandalös ist dabei schon, dass es Jahre nach dem Ende des Bergbaus in 2018 erst heute dazu kommt, dass Brunnen zur Messwerterfassung niedergebracht werden. Bis zu einer möglichen Reinigung des Grubenwassers ist es dann noch ein weiter weg.

Typisch dann auch immer die fast ohnmächtige Aufforderung der Behörden an die Bevölkerung, kein Gemüse aus dem eigenen Garten zu verzehren bzw. kein eigenes Brunnenwasser zur Bewässerung zu verwenden. Die Probleme werden auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger abgewälzt.

 

Grubenwassereinleiung Lippe - Verzögerung - Einleitung ohne Umweltprüfung??

[26.1.2025]

RAG und Bergbehörde beteuern immer gebetsmühlenartig, sie hätten "alles im Griff". Da muss es doch sehr verwundern, dass es immer wieder zu Verzögerungen bei Anträgen zur Grubenwassereinleinleitung und demzufolge auch bei den erforderlichen Genehmigungen kommt. Der Westfälische Anzeiger berichtete am 21. 1.

Wir sind natürlich froh, wenn es zur Einleitung in die Lippe gar nicht erst kommt, favorisieren wir doch die untertägige Einleitung des Grubenwassers ins mittlere Revier (wie es an anderen Stellen auch geschieht) und dann schließlich die Einleitung unmittelbar in den Rhein.

Andererseits ist das Ganze eben kein normales Unterfangen eines Unternehmens, dass durch seine Maßnahmen die Umwelt belastet. Hier wird selbstverständlich eine Produktion oder anderes mit Einflussen auf die Umwelt erst dann genehmigt und begonnen, wenn alle Belange des Umweltschutzes ausreichend geprüft, u.U. gerichtlich überprüft und schließlich endgültig genehmigt sind.

RAG muss in ziemlich zeitlicher Nähe das Grubenwasser los werden, denn es darf aus verschiedenen Gründen eben nur bis zu einer gewissen Tiefe ansteigen. RAG hat irgendwann dann keine Wahl mehr und wird - wie es jetzt schon wieder angedeutet wird - das Grubenwasser ohne ausführliche Untersuchungen durch eine "Ausnahmegenehmigung" wieder in die Lippe einleiten nach dem Motto: es ist alternativlos - das konnte keiner ahnen - damit konnte keiner rechnen - unsere Prognosen waren richtig, sind nur leider nicht eingetreten.

Womöglich gibt es dann wieder den engen mail-Verkehr zwischen RAG und Bergbehörde und die Allgemeinheit schaut ohnmächtig zu, wie die Lippe wieder verschmutzt wird, nachdem sie sich mühsam über die letzten Jahre von der Salzfracht und den Umweltgiften erholen konnte.

Problematischer Salzbergbau

[8.1.2025]

Jetzt ist auch die überregionale Öffentlichkeit auf die Probleme des Salzbergbaus am Niederrhein aufmerksam geworden. In einem Beitrag des ZDF werden die Gefahren für die Umwelt und die Menschen dargestellt - leider ziemlich knapp.

  1. Illegale Einleitung in die Ruhr - offiziell bestätigt?
  2. GW Lippe - Stadt Hamm stellt sich quer
  3. GW Lippe - Alternative möglich?
  4. Heinrich - kein Umbau zur Brunnenwasserhaltung!

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