Einleitung Walsum Klage, die 2.

[Oktober 2022]

Bekanntlich hat der LVBB Klage gegen die Einleitgenehmigung vom August 2020 für die Einleitstelle in Walsum eingelegt.

Nachdem die RAG zwischenzeitlich festgestellt hat, dass ihre Prognosen nicht richtig waren und die Wässer des ehem. Bergwerks Concordia auch nach Walsum überfließen werden, musste eine neue Genehmigung für die Einleitung des Grubenwasser von West, Walsum und (ab ca. 2024) Concordia her. Im August 2022 hat RAG wie erwartet die Genehmigung erhalten.

Die neue Genehmigung sieht jetzt auch eine Einleitung unterhalb des mittleren Niedrigwassers des Rheins vor, allerdings nur mit verminderter Pumpleistung von 5m³/sec. Damit hofft man die Niedrigwasserzeiten des Rheins in den Sommermonaten überbrücken zu können. Rein rechnerisch wäre eine Periode von ca. 50 Tagen dann kein Problem.

Es ist aber jetzt schon mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass wir wie in 2018 auch in Zukunft längere Periode haben werden, in 2018 waren es ca. 140 Tage. Pikant auch, dass die BR Düsseldorf als obere Wasserbehörde diese 140 Tage im Laufe des Verfahrens gefordert hat. Die Bergbehörde hat sich aber einfach über die Bedenken hinweg gesetzt und spricht von einem "angepassten Pumpenmanagement", wenn es eng werden sollte. Das geht dann wieder nach dem Bergbehördenspruch: "Das konnte keiner ahnen"!

Wegen der immer noch bestehenden Umweltgefährdung im Rhein durch die Einleitung und des fehlenden Pumpenmanagements hat der LVBB auch gegen diese zweite Genehmigung Klage eingereicht.

GW-Einleitung Walsum - Auskunft erhalten

[23.3.2022]

Bekanntlich darf RAG an der Einleitstelle Walsum in den Rhein nicht einleiten, wenn dieser zu wenig Wasser führt. Grund ist natülich die bei Niedrigwasser befürchtete zu hohe Belastung.

Wenn das Wasser nicht gepumpt und eingeleitet wird, steigt es natürlich im Untergrund an. Dafür existiert nach Angaben der RAG (die bisher keiner überprüft hat) ein untertägiger "Retentionsraum". Die RAG hält den GW-Staund zwischen -760m und -746m (letzterer ist durch die Genehmigung vorgegeben).

In 2021 hat es einen Zeitraum von 14 Tagen gegeben, in dem die RAG nun tatsächlich nicht einleiten durfte und es auch tatsächlich nicht getan hat. Wir wollten wissen, wie die GW-Stände zu Beginn und am Ende dieser Phase waren weil mit diesen Werten die Größe des Retentionsraums (zumindest in diesem Breich) überpüft werden kann.

RAG und MWIDE/BRA haben bisher die Daten verweigert!

Erst durch eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten René Schneider im Rahmen des Unterausschusses Bergbausicherheit wurde dann doch die Auskunft erteilt. Durch die Antwort der Landesregierung (zum Glück hat die sich wenigstens an Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz gehalten) ist nun geklärt:

"Der Pegelstand betrug am 18. November 2021 - 757,41 m NHN und am 1. Dezember 2021 - 754,59m NHN"

Das bedeutet, dass der Grubenwasserstand täglich um ca. 25 cm steigt.

Das bedeutet aber auch, dass das Grubenwasser maximal für ca. 56 Tage steigen darf ohne dass es den zulässigen Stand von -746m überschreitet.

In der Vergangenheit hat es aber in trockenen Jahren schon Niedrigwasserperioden von bis zu 140 Tagen gegeben, für die weder RAG noch BRA derzeit ein Konzept haben: das Wasser dürfte dann irgendwann nicht mehr ansteigen, es dürfte aber auch nicht gepumpt werden. Dieser Widerspruch bleibt zunächst in der Welt - weil man natürlich eine Reinigung des Grubenwassers scheut.

Die Lösung erhofft man sich nun von einer neuen, revidierten Einleitgenehmigung für Walsum, bei der auch noch die Wässer von Concordia mit gefördert werden sollen, in einer Erlaubnis der Einleitung der Hälfte der normalen Menge auch bei Niedrigwasser.

Die Rechnung ist da allerdings noch offen, da die zusätzliche Einleitung durch Concordia mengenmäßig noch unklar ist.

GW-Einleitung Walsum - Auskunftsverweigerung

[10.2.2022]

Im Rahmen des Integralen Monitorings für den Grubenwasseranstieg betonen RAG und Bergbehörde immer wieder ihre maximale Transparenz. Das Geschehen um das Grubenwasser soll genau untersucht und monitort werden.

Das gilt aber offenbar nur solange, wie es für RAG "ungefährlich" ist.

Für Walsum sieht die Genehmigung zur Einleitung vor, dass diese bei Niedrigwasser des Rheins zu unterbleiben hat. Dafür existiert nach den Prognosen der RAG ein genügend gro0er "Rententionsraum" untertage, dass das Wasser ohne Gefahr sogar über Monate ansteigen könnte.

Im Herbst des letzten Jahres ergab sich nun ein solcher Zeitraum von etwa 14 Tagen. Jetzt könnte man anhand der Grubenwasserstände während des Einleitungsstopps leicht die Prognose der RAG nachvollziehen - oder auch merken, dass das alles nicht so stimmt. Deshalb (?) will RAG die Daten nicht herausgeben. Die Bergbehörde zieht sich trotz UIG und IFG Antrags darauf zurück, dass RAG nicht die Verpflichtung hätte, die Daten zu liefern.

Auf der website der Bergbehörde findet man:

"Durch dieses Monitoring soll überprüft werden, ob die den Genehmigungsverfahren zugrundeliegenden Prognosen bezüglich Grubenwasserständen, -qualitäten und Auswirkungen auf die Tagesoberfläche tatsächlich eintreten. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen im Rahmen des Monitorings ungewollte Entwicklungen erkannt und durch rechtzeitig ergriffene gegensteuernde Maßnahmen Risiken vermindert werden"

Das Verhalten von RAG und Bergbehörde zeigt nun aber genau das Gegenteil. Keiner will die Prognosen überprüfen - wahrscheinlich, weil sie falsch sind und das die Öffentlichkeit nicht merken darf.

(Der LVBB wird an dem Thema dran bleiben!)

Klage Einleitgenehmigung Walsum

[Okt. 2020]

Die RAG hat im August die Genehmigung zur Einleitung des Grubenwassers aus den ehem. Bergwerken Walsum und BW West erhalten.

Es wurde kein öffentliches Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die einzuleitende Menge ist angeblich unter der Grenze von 10 Mio cbm/Jahr und damit nicht UVP-pflichtig. Für uns ist aber eine Aufsplittung der einzelnen Einleitungen der Grubenwässer aus dem Ruhrgebiet unzulässig. Wir verlangen eine Gesamtbetrachtung, insbesondere auch den Einbezug de geplanten Einleitung in Lohberg. Dazu wird vollkommen ausgeblendet, dass PCB - wie gewohnt - ungefiltert in den Rhein eingeleitet wird.

Der LVBB hat Klage gegen die Einleitgenehmigung eingereicht.

Grubenwassermanagement Walsum

[30.8.2022]

In Walsum am Rhein und beim BW Heinrich an der Ruhr ist in Trockenphasen die Einleitung zeitweise eingeschränkt bzw. verboten.

Zum Hintergrund Einleitung Walsum:

Mit Genehmigung vom 8.8.2020 durfte die RAG in Walsum bei Wasserständen unterhalb von 2,40m (Pegel Ruhrort) kein Grubenwasser einleiten. Daher ist der Grubenwasserpegel seit dem 14.7. schon um ca. 8m gestiegen. Mit der neuen Genehmigung vom 9.8.2022 darf die RAG jetzt doch bei geringen Wasserständen einleiten. (Die Fische haben wohl gesagt, es sei alles in Ordnung, alles nicht so schlimm!). Jetzt darf RAG mit verminderter Menge praktisch immer Grubenwasser einleiten. Trotzdem steigt der Grubenwasserspiegel weiter an. Mitte September wird der Grubenwasserpegel den maximal erlaubten Stand von -746m erreicht haben.

Was dann?

Grubenwasserpegel Sommer 2022

Nach dem Abschlussbetriebsplan darf das Grubenwasser nicht über -746 m ansteigen!

Nach der neuen Einleitgenehmigung darf nicht genug Wasser eingeleitet werden, um den GW-Stand zu halten!

Da werden wir sicher wieder eine salomonische Entscheidung der BR Arnsberg zu erwarten haben:

"Damit konnte keiner rechnen, das ist vollkommen überraschend, ja dann muss die RAG ja wohl mehr einleiten. Ist schon nicht so schlimm, das wird ja alles verdünnt, das haben wir zwar gerade verboten, aber wat mutt, dat mutt"

Einleitung Heinrich (Ruhr)

Hier scheint die BR überhaupt nicht zu kontrollieren, sieht die Verantwortung beim Ruhrverband, der Meldung machen müsse. Sie fragt dann bei der RAG auch nur die jährlichen Einleitmengen ab - da ist alles glatt gebügelt und keinem fällt etwas auf. Insgesamt wäre das ja gar nicht so schlimm, wenn RAG die Anordnungen der Behörde nicht beachte. Schließlich würden die Grenzwerte der ObergewässerVerordnung eingehalten!