Herzlich willkommen auf den Seiten des
Landesverband Bergbaubetroffener NRW e.V.
Der Landesverband ist ein Dachverband vieler Bürgerinititativen, die die Interessen der vom Steinkohlen-, Braunkohlen- und Salz (-kavernen)-bergbau betroffenen Bürgerinnen und Bürger vertreten.
Seit 2017 ist die Mitgliedschaft auch für einzelne Bürgerinnen und Bürger möglich. Als Mitglied einer BI sogar kostenfrei, ansonsten für einen geringen Jahresbeitrag. Schreiben Sie uns dazu eine mail (siehe Impressum).
Der Dachverband besteht seit 2006 und ist gemeinnützig. Spenden und Mitgliedsbeiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Acht Jahre nach dem Ende der Steinkohlenförderung kehrt im Bereich der Bergschäden ein wenig Ruhe ein, wenn auch immer wieder neue Schäden auftreten, zum Glück aber nicht mehr in der befürchteten Masse.
Hauptthema ist im Ruhrgebiet wie im Ibbenbürener Revier die Einleitung von verseuchtem Grubenwasser in die Flüsse. In Ibbenbüren ist ein vollkommen ungeeigneter kleiner "Bach", die Aa, vorgesehen - in Bergkamen soll die sich gerade erholende Lippe wieder mit Salz und anderen schädlichen Stoffen beaufschlagt werden. Letzlich soll der Rhein für alles Grubenwasser herhalten. Da übt man gerade, wie man trotz der Einschränkungen entgegen vorherigen Beteurungen mal so eben Entscheidungen über die Einleitung fällt. Bei den Genehmigungen zur Einleitung gibt sich die Bergbehörde im Sinne des Unernehmers allwissend - nur hinterher heißt es dann lapidar. das konnte keiner ahnen -die Prognosen waren richtig, sind nur nicht eingetreten - das war nicht vorhersehbar... usw. Der LVBB hat in den Sitzungen des Integralen Monitorings immer wieder darauf hingewiesen, aber das wollte keiner hören. Jetzt kann die RAG mit wenig bis keinem Reinigungsaufwand das Grubenwasser in Rhein, Ruhr und Lippe einleiten - kostengünstig auf Kosten der Umwelt und der AnwohnerInnen der Flüsse.
Der Staat ermöglichte den Unternehmen, Kohlenbergbau zu betreiben und damit vorsätzlich Bürgerinnen und Bürger in ihrem Eigentum (u.a.) zu schädigen!
Der Staat muss deshalb auch seiner Fürsorge gerecht werden und den Bürgerinnen und Bürgern die Geltendmachung von Schadenersatz ermöglichen! Dazu gehört u.a.:
- Kontrolle des Bergbauunternehmens (Grubenwasseranstieg)
- Messung von Schieflagen, Vertikal- und Horizontalveränderung der Erdoberfläche
- Messung von Erderschütterungen
- für Gebäude
- für Menschen
Kontaktdaten über das Impressum.