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Salzbergbau in der Schlichtung

[13.12.2025]

Wie die Rheinische Post heute berichtet, ist endlich eines der beiden Salzbergbauunternehmen mit Wirkung vom 1. 1. 2026 der Schlichtungsstelle Bergschäden in Essen beigetreten. Gut, dass da Bewegung in die Sache gekommen ist. Aber leider ist es das "falsche" Unternehmen. K+S baut erst seit einigen Jahren ab, die Bergschäden treten erst aufgrund der langsamen Bewegung des Untergrundes so allmählich erst auf und es wird daher nur wenige Fälle für die Schlcihtungsstelle geben.

Wichtiger wäre, wenn endlich auch cavity, zuständig für den Altbergbau, sich bewegen würde und der Schlichtungsstelle beitreten würde. Aber die Verantwortlichen (eine Person, zwei Personen??) stehen auf dem Standpunkt, sie wüssten genau über Bergschäden Bescheid und bräuchten da keine Belehrung durch eine neutrale Stelle. Wenn es ganz schlimm ist, dann schickt cavity einen Gutachter ihren Vertrauens (nicht unbedingt das des Betroffenen) und der wird es schon richten!

Der Artikel in der RP ist leider nicht online.

 

Erneut Erdbeben durch Bergbaufolgen

[18.11.2025]

In der letzten Nacht hat wieder die Erde gewackelt. Spätfolgen des Bergbaus führten zu einem Erdbeben der Magnitude 2 im Bereich Gelsenkirchen. Schäden sind noch nicht bekannt, aber viele Bürgerinnen und Bürger sind aus dem Schlaf geschreckt. Weitere Infos auf der Seite der Erdbebenwarte (mit Abbildung des betroffenen Bereichs.)

RAG-Stiftung und Rene Benko

[28.10.2025]

Bekanntlich hat die RAG-Stiftung seinerzeit die Anteile an der evonik übereignet bekommen, um mit den Erlösen die Ewigkeitskosten des Nach-Bergbaus zu bezahlen (div. Pumpkosten, keine Bergschäden!). Das finanzielle Engagement der Stiftung bei René Benko und seinen Unternehmen ist aber überaus kritisch zu sehen - hier auch das Verhalten des zuständigen Finanzchefs der Stiftung, Jürgen Johann Rupp. In der entscheidenden Phase, als das Scheitern des Unternehmers schon absehbar war, glänzte Rupp mit Abwesenheit.

Die Wochenzeitung Zeit hat das Geschehen detaillierter durchleuchtet. Hier geht es zum Artikel!

[12.11.2025] 

Update: Dietmar Brockes, MdL, hat in einer kleinen Anfrage das Problem aufgegriffen. Wieder stellt sich die Frage nach einer vernünftigen Aufsicht, die nicht nur Sitzungsgelder kassiert.

RAG Rechtsbruch (?) - Flotationsberge auf Halde

[5.11.2025]

Halde FlotationsschlaemmeErneut ist ein Rechtsbruch der RAG offenbar geworden - und die Bergbehörde deckte womöglich zum wiederholten Male das Verhalten. Jedenfalls wurde sie ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde nicht gerecht. (s. Illegale Einleitung von Grubenwasser)

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die technischen Möglichkeiten der Kohlewäsche immer besser. Dadurch fielen große Mengen an feinkörnigen, nur schwer zu entwässernden und oft nicht standfesten Schlämmen (sog. Flotationsberge) mit einem Restkohleanteil von etwa 30% an, die wegen möglicher Haldenbrände nicht ohne Weiteres aufgehaldet werden konnten.“ (nach: Gutachten zur Bruchhohlraumverfüllung, 2018 ahu).

Aufgrund der fehlenden Standfestigkeit und der Brandgefahr dieser Materialien war ein Verbringen auf Halden nur in einer Mischung mit festem Bergematerial mit einem Anteil von 10% erlaubt. So heißt es in einer Nebenbestimmung zum Haldenbetriebsplan der Hürfeldhalde in Dorsten vom 5. 2. 1988:

„Flotationsberge dürfen ebenfalls nur im Haldeninneren verkippt werden und sind möglichst gleichmäßig in das übrige Bergematerial zu verteilen, so dass ein mittlerer Anteil an Flotationsbergen von 10% nicht überschritten wird.“ (NB 30(2) ) 

Trotzdem hat RAG auf der Hürfeldhalde in Dorsten große Mengen Flotationsberge (s. Luftbild) in Reinform abgekippt.

Auf diese Tatsache hin angesprochen beantwortete die Bergbehörde ein Anschreiben der BISBU (Dorsten) mit der lapidaren Aussage:

„Warum diese Nebenbestimmung aufgenommen wurde, geht weder aus der Rahmenbetriebsplanzulassung noch aus dem Vorgang hervor.“ (Schreiben der BRA vom 4.9.2025)

Also erneut:

  • Die Bergbehörde erlässt Anordnungen
  • Der Unternehmer befolgt sie nicht
  • Die Bergbehörde kontrolliert nicht oder ignoriert den Rechtsbruch!

Und heute weiß die Bergbehörde überhaupt nicht mehr, warum sie damals die Anordnungen getroffen hat!

Foto: (c) BISBU

Rissverpressung mit Kunstharz

[9.11.2025]Stein mit Karwat Injektion

Seit Jahren, Jahrzehnten werden durch Bergbau erzeugte Risse in Wänden durch Injektion von Kunstharzenverschlossen. Angeblich wird dabei auch ein Kraftschluss zwischen den Gebäudeteilen erreicht, der ein Wider-Aufbrechen verhindert. Das ist aber wohl mehr Wunschdenken als Wirklichkeit.

Häufig wird auf der Rückseite der Mauer, z.B. im Keller, gar nicht überprüft, inwieweit der Kunstharz sich in dem Spalt verteilt hat und über die Länge des Spaltes durchgehend austritt. Nur dann wäre eine Sanierung überhaupt akzeptabel.

Die Kraftschlüssigkeit wird duch nebenstehendes Foto nun auch noch widerlegt. Es zeigt das Innenleben eines Ziegels, in den vorher Kunstharz injiziert wurde. An der glänzenden Oberfläche des Harzes kann man gut erkennen, dass hier nie eine Verbindung zum Mauerwerk vorhanden war. Also hätte der Kunstharz auch nie Zugkräfte zwischen verschiedenen Mauerteilen aufnehmen können. Der Riss wäre u.U. an derselben Stelle nach kurzer Zeit wieder aufgegangen.

  1. Illegale Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr - Juristisches Nachspiel
  2. Erneuter Rechtsbruch der RAG?
  3. Zuviel Grubenwasser in der Ruhr
  4. RAG kassiert Millionen für nichts

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