Land unter Nr. 3

[14.2.2024]

LINEG erklärt dauerhaftes Versagen

Schon seit ein paar Tagen ist auf der website der LINEG zu lesen:

"Mit Blick auf die Niederschläge in den vergangenen Tagen ist nicht von einer kurzfristigen Verbesserung der Situation auszugehen." Quelle: LINEG

D.h., dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft damit zu rechnen haben, dass ihre Keller vernässt werden.

Bergbauunternehmen haben zwar in früheren Zeiten - einzigartig in Deutschland - die Genehmigung bekommen, vorsätzlich Eigentum zu schädigen! Lediglich die "Pflicht" zum Schadenersatz wurde ihm aufgegeben. Prinzip: "Dulde und liquidiere" (Gilt in anderen Bereichen des Bergbaus immer noch!)

Das kann aber nicht für die LINEG gelten. Diese Genossenschaft hat die Pflicht, alles Menschenmögliche zu tun, dass den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht erst Schäden durch steigendes Grundwasser entstehen. Den Menschen ist nicht zuzumuten, alle paar Jahre mit dem Umstand zu leben, dass ihre Keller absaufen. Selbst wenn die Schäden hinterher vollständig ersetzt werden, kann man das nicht akzeptieren. Dazu kommt natürlich dann der Wertverlust der Immobilie durch diese "Grundwassergefahr".

LINEG muss endlich ihre Hausaufgaben machen - auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick nicht "wirtschaftlich" ist. So hat der Bergbau auch gerne argumentiert, indem er Versatzmöglichkeiten immer von sich gewiesen hat. Die Reduzierung der Bergschäden wäre nicht so groß, daß sich ein Versatz lohne. Dass man mit Versatz Bergsenkungen und damit verbundene Gefahren (Grundwasser, Starkregen, Hochwasser) verringern konnte, wollte keiner wahr haben.

Zeitnah muss LINEG weitere Pumpanlagen installieren, damit solche Situationen wie jetzt wenn auch nicht ausgeschlossen, aber doch drastisch reduziert werden können!

Land unter Nr. 2

[12.2.2024]

Ein paar Klarstellungen zur Haftung:

Seit einigen Jahrzehnten (vlt. seit dem Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 1. 1. 1982) werden für Abbaumaßnahmen wie hier in einem aufwändigen Planfeststellungsverfahren Rahmenbetriebspläne aufgestellt. Diese werden in einem ausführlichen Bescheid von der Bergbehörde, der Abt. 6 Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, genehmigt.

In diesen Genehmigungen finden sich dann auch Ausführungen zu den Auswirkungen auf das "Schutzgut Wasser". Hier werden dann mehr oder weniger genau Erläuterungen zu den Flurabständen (den Abständen zwischen Geländeoberkante und Grundwasserstand) gemacht.

Uns liegen mehrere Genehmigungen im Rahmen des Steinkohlenbergbaus vor. Der ausführlichste Bescheid in diesem Bereich stammt vom Bergwerk Lippe (Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeisprüfung zur Gewinnung von Steinkohle im Bergwerk Lippe für den Zeitraum  1.1.2007 bis 1.1.2010 der Firma Deutsche Steinkohle AG vom 25.8. 2006, Az.81.05.2-2005-6)

 Hier findet sich:



Für den Salzbergbau, der zur Zeit für die Senkungen am Niederrhein sorgt, liegen uns keine Unterlagen vor. Es ist aber zu erwarten / zu hoffen, dass für den Salzbergbau ähnliche Regelungen gelten.

 

Und weg ist die Kohle

[8.2.2024]

Unter diesem Titel berichtet die Wochenzeitung "DIE ZEIT" üer das finanzielle Desaster der RAG-Stiftung mit Beteiligungen an Unternehmen der Signa-Gruppe des Finanzjongleurs Benko.

Ca. 200 Millionen € (genauere Zahlen werden nicht bekannt gegeben) muss die Stiftung abschreiben, angesichts eines Buchwertes von über 13 Milliarden vielleicht nicht viel - aber fehlen tut es dennoch, zumal die Stiftung verhindern soll, dass irgendwann der Steuerzahle*in für die Ewigkeitskosten des Bergbaus einstehen muss.

Pikant ist dabei, dass der Finanzchef der Stiftung, Jürgen Johann Rupp, bei wichtigen Hauptversammlungen der Unternehmen der Benko-Gruppe jeweils offenbar Besseres vorhatte und sich hat vertreten lassen - ausgerechnet von einer Wiener Anwaltskanzlei, die zu den Beratern von Benko gehört - der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Offen ist, wie die knapp eine Million Aufsichtsratsgehälter, die in den versäumten Versammlungen auch beschlossen wurden, auf die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt wurden - das würde "intern geregelt".

Schön wäre es, wenn man demnächst von einer Sitzung des Kuratoriums der Stiftung hören könnte, in der das Verfahren aufgeklärt wird. Mitglieder sind dabei u.a. Finanzminister Lindner, Wirtschaftsminister Habeck, Ministerpräsident Wüst und natürlich auch ein Vertreter der IGBCE: Michael Vassiliadis hat auch seine Finger im Spiel.

Und: Der Versuch, den Bürgerinnen und Bürger als Hauptbetroffene des Nachbergbaus eine Stimme im Kuratorium zu geben, scheiterte seinerzeit. "Das wäre ja noch schöner, wenn die uns dazwischen reden würden".

Ausführlichere Informationen in der Ausgabe 07/2024, DIE ZEIT

Land unter am Niederrhein

[14.1.2023]

LINEG (Links - Niederrheinische - Entwässerungs - Gesellschaft) versagt!

Bürgerinnen und Bürger sind mit den Problemen und Kosten allein gelassen.

Bekanntermaßen sind am linken Niederrhein gro0e Landstriche durch Salzbergbau abgesenkt worden bzw. werden aufgrund der jahrzehntelangen Einwirkungen noch weiter abgesenkt.Durch die Absenkungen werden teilweise die Fließrichtungen von Gewässern umgedreht, großflächig muss der Abstand zwischen dem Grundwasser und der Tagesoberfläche ("Flurabstand") durch Pumpanlagen auf alle Ewigkeit hin künstlich erhalten werden, damit die Keller nicht unter Wasser kommen.

Da wurde jahrzehntelang gebetsmühlenartig wiederholt, LINEG würde alle durch Bergbau verursachten Probleme beherrschen. Bergbauunternehmer und Bergbehörde beschwörten, dass alles "technisch beherrschbar" wäre. Und was jetzt? Kaum kommt mal mehr Regen als üblich, (angeblich ein "extremes Jahrtausend-Ereignis") und dann kommen wieder die üblichen Parolen: "Damit hat keiner rechnen können, das konnte keiner ahnen, für sowas kann man keine Vorsorge treffen!"

Wenn man dafür keine Vorsorge treffen kann, dann darf der Bergbau auch keine ganzen Landstriche absenken, wodurch erst das steigende Grundwasser zu solchen Gefahren führt. Kaum vorzustellen, wenn die LINEG auch noch Probleme durch ein wirkliches Hochwasser im Rhein hätte bewältigen müssen. Wessen Wohl hat der Vorsitzende der LINEG, Herr Kraska, wohl im Sinn, wenn er abwehrend davon spricht, die einzige Lösung zur Vorsorge sei, das ganze Leitungsystem kostenintensiv umzustellen. Dann soll doch die LINEG die übernommene Pflicht mal in Angriff nehmen. Die Salzbergbauuanternehmen als Verursacher des Problemes sind als Kostenträger in der Pflicht! 

Tröstlich, wenn dann noch angeführt wird, evtl. würden die Bürgerinnen und Bürger entschädigt. Wie das zum Teil geschieht, haben wir in Fragen des Bergbaus leidlich erfahren müssen! Die Menschen wollen keine Entschädigung, die wollen erst mal gar kein Wasser im Keller haben. Die wochenlangen Belästigungen etc. können sowieso nicht vernünftig entschädigt werden.

Die ganze Hilflosigkeit der öffentlichen Hand wird dadurch deutlich, dass die Stadt Alpen jetzt kostenlos Container für Sperrmüll bereit stellt. Schön, aber die Leute wollten ihre Möbel behalten und nicht als Sperrmüll entsorgen. Und wenn die örtliche Bank kostengünstige Darlehen anbietet, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger natürlich für die Abzahlung der Kredite selbst aufkommen.

Letztes (?) Bonbon: Die Versicherungen scheinen auf dem Standpunkt zu stehen, diese Grundwasserschäden seien auch in einer Elementarversicherung nicht eingeschlossen!

Übrigens: Es hat sich nicht um ein Starkregenereignis gehandelt. Da sagt sowieso jede Fachkraft: Da können wir überhaupt nichts gegen machen. Und dann bleibt die niederrheinische Badewanne monatelang unter Wasser stehen, weil es keinen natürlichen Abfluss mehr gibt!

Jubiläum - 5 Jahre ohne aktiven Steinkohlenbergbau

[21.12.2023]

Heute vor fünf Jahren machte RAG den letzten Pütt dicht. Prosper Haniel war das letzte Bergwerk, dass vollkommen unwirtschaftlich Kohle aus dem heimischen Boden holte und dabei für unabsehbar hohe, besser unendlich hohe Ewigkeitskosten gesorgt hat. Dazu kam und leider kommt immer noch der Schaden an privatem wie öffentlichem Eigentum.  Viel zu lange hat die Politik am heimischen Steinkohlenbergbau festgehalten. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte hätten an anderer Stelle in der Wirtschaft für andauernde Prosperität sorgen können.

RAG versucht immer mehr, berechtigte Bergschadensansprüche abzuwehren, teilweise auch schon mit dem Verweis auf angebliche Verjährung. Die Bürgerinnen und Bürger sollten bei Kenntnis von Schäden in ihrem Eigentum schnell auf RAG wegen einer Regulierung zugehen. Im Verweigerungsfall bleibt dann noch der - nicht zu empfehlende - Klageweg oder die Anrufung der Schlichtungsstelle Bergschäden.

Größtes Problem bleibt weiter die Bergbehörde, die ihrer Aufgabe der neutralen Kontrolle des Unternehmens weiterhin kaum nachkommt, sich offenbar eher als Erfüllungsgehilfe von RAG versteht.

Der Landesverband wird weiterhin versuchen zu erreichen, dass RAG als normales Unternehmen auch den allgemeinen rechtlichen Regelungen unterworfen wird.