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Kein Ende der ungenehmigten Einleitung in Walsum in Sicht

[6.9.2026]

Nach einer kleinen "Erholung" sinkt der Rheinpegel wieder und wird es nach der Prognose der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auch noch länger tun. Hier ein Bild vom Stand heute: 2026 09 06 Rheinwasserstand

Von der Landesregierung liegt inzwischen ein Bericht für den Unterausschuss Bergbausicherheit (Sitzung am 15. 9.) vor, der zwar öffentlich ist, deren Verbreitung die LR aber offenbar scheut. Ansonsten hätte die LR über das übliche Portal des Landtags eine Verbreitung anstreben können. Den Bericht stellen wir gerne zur Verfügung.

In dem Bericht spricht die LR davon, vom 3. bis 18. August hätte RAG zuviel Wasser eingeleitet. Doch was ist danach passiert. Auch hier wird wieder (zumindest bis heute) nicht der übliche Weg der Transparenz eingehalten. Über elwasweb.nrw.de sind Einleitmengen abrufbar, allerdings nur bis zum Juli. 

Der Weg in elwasweb ist etwas kompliziert:  Zunächst oben "Daten", dann links "Einleitstellen", dann Häkchen bei Grubenwasser und unten "Suchen". In der Tabelle taucht dann als zweiter Eintrag eine Nummer mit der Beschreibung Walsum auf - die Nummer klicken; dann oben statt "Stammdaten" "Messstellen" auswählen;  Es gibt nur eine: wieder auf die Nummer klicken und oben im Auswahlfeld die "Einleitmengen" anwählen. Ab 2024 sind die täglichen Werte eingetragen; weit nach unten scrollen und man erhält die "aktuellen"; leider (noch?) nicht für den August.

Parallel zu den Einleitmengen kann man über das Geodaten-Portal der RAG die Grubenwasserstände sehen, hier nur sporadische Eintragungen:

Auch hier ist es nicht so ganz einfach: nach Aufruf der website links auf "Bürgerinformationsdienst", dann die Nutzungsbestimmungen akzeptieren und man ist erst mal im System. Links unter "Wasserhaltung" die Grubenwasserpegel anwählen. Dann werden in der Karte durch grüne Punkte die vorhandenen Pegel angezeigt. Durch die Karte schieben, scrollen etc. bis man im Westen die Markierung für Walsum gefunden hat. Anklicken und ein neues Fenster öffnet sich. Dort im oberen Bereich "Messwerte" anwählen und man erhält eine Tabelle der letzen Werte.

Hier wird auch deutlich, dass die Aussage der LR im o.g. Bericht, dass RAG seit dem 18. 8. nicht zuviel einleitet, kaum zu glauben ist.  Es fallen 12,8 m3 / min Grubenwasser an. Die werden auch abgepumpt - ansonsten würde der GW-Pegel ansteigen. GW Pegel 2026 09 06 BID RAG
Genehmigt sind bei derzeitigem Wasserstand des Rheins aber nur 5m3 / min, nach Prüfung durch die Behörden (bisher nicht erfolgt, das angeblich vorhandene Gutachten des Haus- und Hof-Gutachters der RAG kennt die Öffentlichkeit nicht) bis maximal 10 m3 / min.

Es passt also vorne und hinten nicht - der Rhein und der Klimawandel macht das Wolken-Kuckucks-Heim von RAG und Bergbehörde zu nichte!

Und weil es wirklich Realsatire ist, hier ein Zitat aus dem o.g. Bericht:

"Warum die Überwachung in den betrieblichen Abläufen im aktuellen Fall nicht so gegriffen hat, dass rechtzeitig gegensteuernde Maßnahmen zur Vermeidung nicht genehmigter Zustände hätten umgesetzt werden können, und warum die Bergbehörde erst spät informiert wurde, wird derzeit geprüft. Die Bergbehörde behält sich ordnungsbehördliche Schritte vor."

Man will immer noch nicht wahr haben, dass die Planung von vornherein zum Scheitern verurteilt war. MWIKE und MUNV haben dem Treiben von Bergbehörde und RAG teilnahmslos zugeschaut, die Bedenken der BR Düsseldorf als Wasserbehörde wurden weg gewischt und RAG erhielt die Genehmigung wie gewünscht - ohne Auflagen zur Reinigung des Grubenwassers. Jetzt von "ordnungspolitischen Schritten" gegenüber RAG zu sprechen, ist wirklich ein Witz. "Der Fisch stinkt immer vom Kopf her" heißt es so schön. Da müssten ganz andere "Köpfe rollen". Wie hieß es so schön im Koaltionsvertrag: man wolle die Strukturen der Bergbehörde optimieren. Da warten wir schon lange drauf. Es ist auch wieder so, dass die Behörde, die den Mist mit zu verantworten hat, jetzt über die Lösung entscheiden darf!

 

 

Und es sprudelt so nett ...

[2026 08 28]

 

Entgegen der geltenden Genehmigung und nur mit einer Sonderregelung der Regierung,  MUNV(?) leitet RAG zur Zeit Grubenwasser in den Rhein - natürlich ungereinigt mit hohem Salzgehalt und vielen anderen Umweltgiften. Hier sind Bilder der Einleitstelle am Rhein. Deutlich ist die braune Verfärbung des Grubenwassers und des Rheins durch hohen Eisengehalt an der Einleitstelle.

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siehe auch den Artikel

Lippeabfluss in "trockenen" Zeiten

[26.8.2026]

Das Niedrigwasser des Rheins ist in aller Munde, die RAG leitet schon seit Wochen in Walsum "illegal" Wasser in den Rhein - aber was ist eigentlich mit der Lippe, die ja nach den Plänen von RAG und Bergbehörde wieder mit Grubenwasser verseucht werden soll.

Bisher ist gesetzlich festgelegt, dass der Lippe-Abfluss in Hamm ca. 10m3/sec betragen muss. Um das zu gewährleisten, gibt es ein Überleitwerk, was bei drohendem Niedrigwasser der Lippe Wasser aus dem Hamm-Datteln-Kanal in die Lippe leitet, bei Hochwasser auch in umgekehrter Richtung Wasser fördern kann. Das dann im Kanal fehlende Wasser wird - ziemlich kompliziert - über das gesamte westdeutsche Kanalnetz, sogar mit Zuflüssen aus Werra und Fulda ausgeglichen. Das ist eine eigene Wissenschaft. Regulieren tut das Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle in Duisburg.

Interessant ist nun, wie die Verhältnisse in den letzten Tagen und Wochen waren. Seit Anfang des Jahres wurde immer nur Wasser in die Lippe eingeleitet. Die Mengen nahmen dabei im Juli und August erheblich zu. Der Wasserabfluss der Lippe ohne diese Zufuhr hätte in Hamm weniger als die o.g. 10m3/sec betragen. Die aktuellen Werte kann man in der Grafik sehen:Wasserfuehrung Lippe August 2026

Das ist aber für die Zukunft keine fiktive Kurve mehr. Emschergenoosenschaft /Lippeverband planen für die Zukunft einer Abschaffung der o.g. Wasserregulierung, eine Renaturierung der Lippe und einen Rückbau aller die Natur behindernder Wehre.

Daraus ergbit sich, dass RAG und Bergbehörde bei einer möglichen Einleitung in die Lippe mit viel geringeren Abfussmengen der Lippe kalkulieren müssen als zur Zeit noch vorhanden sind. Hier darf nicht wieder der Wunsch der Vater der Entscheidungen sein, die Bergbehörde muss endlich die Realitäten - auch des Klimawandels - anerkennen.

Intransparenz bei der Grubenwassereinleitung

[21.8.2026]

Im Genehmigungsbescheid für Haus Aden heißt es zum Integralen Monitoring noch so schön: "Durch das Integrale Monitoring sollen mögliche Risiken, u.a. Ausgasungen und Bodenbewegungen infolge des Grubenwasseranstiegs, frühzeitig erkannt werden, um diese vermeiden oder minimieren zu können."

Wir haben schon 2018 auf die zu erwartenden Probleme mit der Einleitung in Walsum hingewiesen. Und jetzt hat keiner der offiziellen Protagonisten es für nötig gefunden, die Mitglieder des Intgralen Monitorings über die veränderte Situation in Walsum zu informieren!. Von dritter Seite ist dabei schon der Begriff der "Verlogenheit" aufgebracht worden, von dem wir uns aber offiziell distanzieren. Wir sprechen nur von Intransparenz, was es aber auch nicht viel besser macht!

Grubenwasser in Hamm darf ansteigen - Pippi Langstrumpf lässt grüßen

[21.8.2026]

Mit dem 10.8. hat die Bergbehörde den Antrag der RAG, das Grubenwasser im Breich Haus Aden ansteigen zu lassen (Hamm) genehmigt. Ein Tag, bevor es die bisherige Grenze von -600m erreichte, hat die Behörde den Anstieg auf -380m gestattet.

Gleichzeitig mit dem jahrelangen Anstieg will RAG  aber schon Wasser fördern und in die Lippe einleiten, weil sie sonst (ab -380m) so viel so stark versalztes Wasser fördern und einleiten müssten, was nicht genehmigungsfähig (sogar von dieser Bergbehörde) wäre.

Aber auch jetzt ist schon geplant, dass zeitweilig soviel Salz in die Lippe eingeleitet werden wird, dass der Grenzwert von 200mg/l in der Nähe der Einleitstelle überschritten werden wird. Dazu heißt es in der Begründung des Genehmigungsbescheides lapidar „Bei Chlorid kann sich eine geringfügige Überschreitung des Orientierungswerts von 200 mg/l im Nahbereich der Einleitung ergeben, jedoch ist die zu erwartende Belastung deutlich geringer als bei Volllastbetrieb bei -600 m NHN bzw. auch gegenüber dem Ausgangszustand, bei dem bis zu 500 mg/l erreicht wurden“. Die Fische, die in der Lippe leben, können dann ja vielleicht einen Umweg um den Bereich der Einleitstelle nehmen, damit sie nicht in dem salinen Wasser sterben. Oder in der der Denkweise der Behörde: es ist ja nur eine kleine Stelle, wo sie sterben, danach können sie ja wieder weiterleben!

Pikant ist auch, dass zwar jetzt eingeleitet werden soll, eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung zwar beantragt, aber zur Zeit noch nicht genehmigt ist. Da beruft sich die Behörde dann auch ein Gutachten der RAG Haus und Hof Rechtsanwälte Kümmerlein und Partner, wonach die Einleitung sicher genehmigungsfähig sei. Aus dem Bescheid: „Somit ist eine Bewirtschaftungsermessensentscheidung der zuständigen Behörde zugunsten der Durchführung der Maßnahmen voraussichtlich möglich.“ Man fragt sich, wofür dann überhaupt noch ein Antrag und ein aufwändiges Genehmigungsverfahren, wenn das Ergebnis doch schon feststeht. Es ist vielmehr so, dass die vorliegende Genehmigung zum Anstieg aus Sicht von RAG und BRA fast zwingend (s.u.) eine Einleitung zur Folge hat. (Der Antrag auf Einleitung beinhaltet übrigens die Dauer von 30 Jahren, damit die heutige Generation von Protagonisten da nie wieder drüber nachdenken muss!).

In der Begründung heißt es weiterhin zu den wasserrechtlichen Gesichtspunkten, dass die Einleitung dem „Verschlechterungsverbot“ des Wasserhaushaltsgesetzes nicht widerspräche. Dabei wird natürlich der zu erwartende Zustand wieder mit dem Zustand zum Zeitpunkt des Betriebes des Bergwerks verglichen. Dass inzwischen innerhalb der letzten zehn Jahre die Lippe sich endlich von den Belastungen erholen durfte und sich demgegenüber natürlich durch die Einleitung eine Verschlechterung des Zustandes ergeben wird, wird geflissentlich gar nicht erst erwähnt. „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Und dann heißt es noch bezeichnenderweise: „Im Zweifelsfall liegen mit den vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen […] ausreichende Argumente vor, eine Abweichungs-/Ausnahmeentscheidung bezüglich der Bewirtschaftungsziele zu treffen.“ Prima: „Wenn es nicht klappt, dann bekommt ihr wieder die nötige Ausnahmegenehmigung.“ Das kennen wir von der Einleitung in die Ruhr oder wie jüngst in den Rhein.

Unsere Forderung bleibt weiterhin, dass ansteigende Grubenwasser bei -354m ins mittlere Ruhrrevier überzuleiten, um es dann nach langem Weg endlich in Lohberg in den Rhein zu leiten oder – angesichts der Probleme jetzt schon bei Walsum mit dem derzeitigen Niedrigwasserstand des Rheins – endlich eine Reinigung des Grubenwassers anzugehen.

Wir sind hier nicht bei Pippi Langstrumpf, die sich die Welt schönreden konnte.

  1. Dilemma um Grubenwasser ist eingetreten - RAG und BRA hilflos
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  3. PFAS in den Tagebau
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