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Zuviel Grubenwasser in der Ruhr

[12.6.2025]

Durch das Integrale Monitoring für den Grubenwasseranstieg ist jetzt zu Tage gekommen, dass RAG schon wieder mehr Grubenwasser in die Ruhr geleitet hat als urspürnglich genehmigt war.

Nachdem RAG in 2018 noch entgegen ausdrücklicher Anweisung der Bergbehörde (und damit illegal) Grubenwasser am Standort Heinrich in die Ruhr eingeleitet hat, haben sich die Verantwortlichen in 2024 wohl rechtzeitig vertrauensvoll an die Bergbehörde gewandt.

Die Förderstandorte an der Ruhr holen das Grubenwasser aus Erdschichten, die relativ nah an der Oberfläche liegen. Dadurch ist das Regenwasser, das ja im Prinzip das Grubenwasser darstellt, relativ schnell nach dem Regen unten angekommen. Wenn jetzt wie zum Jahreswechsel 2023/2024 sehr viel Regen fällt, fällt damit auch kurz danach viel Grubenwasser an - zuviel für die genehmigten Mengen.

Aber liebe Bürgerinnen und Bürger: Das Haus-Und-Hof-Gutachterbüro der RAG hat ganz schnell festgestellt, dass es der Ruhr auch nicht schadet, wenn mehr Grubenwasser eingeleitet wird - und die Bergbehörde hat selbstverständlich ganz schnell genickt - alles kein Problem.

Zum wiederholten Male ist klar geworden: Grubenwassereinleitung unterliegt nicht den normalen Regeln eines Unternehmens. Während andere Unternehmen in so einem Fall ihren Betrieb einstellen müssten bis das Problem gelöst wurde, kann die Grubenwassereinleitung nicht einfach eingestellt werden, auch nicht vorübergehend. Die Lösung dass das Grubenwasser vor der Einleitung gereinigt werden muss und dann die Menge keine Rolle mehr spielt - die ist der RAG zu teuer und für die Bergbehörde zu einfach.

 

RAG kassiert Millionen für nichts

[12.6.2025]

Anlässlich einer Besichtigung auf der Halde Brinkfortsheide (s. weiteren Artikel) hat sich der Pressesprecher der RAG zu den Kosten der Halden-Unterhaltung geäußert.

Laut  Dorstener Zeitung sagte er, "Mit jeder geförderten Tonne Kohle wurde bereits eine Rücklage gebildet, die wir jetzt einsetzen können."

Dann muss man aber fragen, wieso RAG in den vergangenen Jahrzehnten viele Bergehalden für einen symbolischen Preis von 1€ an den RVR verkauft hat und damit alle Folgekosten auf die Allgemeinheit (den braven Steuerzahler) abgewälzt hat. Und man muss auch fragen, warum die Gegenseite, der RVR, das überhaupt mitgemacht hat. War da womöglich wieder die schützende Hand der Politik im Spiel? RAG erhält erst Subventionen für die Förderung der Kohle und zur Abdeckung aller Folgekosten - und braucht sie dann nicht zu tragen.

Man kann nur den Kopf schütteln - Bergbau ist eben eine andere Welt, in der die normalen Regeln nur ansatzweise gelten.

Einleitung Grubenwasser in die Lippe - Politiker alarmiert

[25.5.2025]

Die Politiker in Bergkamen lassen sich nicht mehr von RAG und Bergbehörde an der Nase herumführen.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr waren die Politikerinnen und Politiker doch ziemlich entnervt über die Vertreter der BR Arnsberg, Abt 6, kurz gesagt: die Bergbehörde. Der Westfälische Anzeiger berichtete jetzt über die Sitzung.

Die bekannten Persönlichkeiten, die schon seit Jahren immer wieder die RAG unter ihre schützenden Fittiche genommen hat, selbst eindeutige Rechtswidrigkeiten (Einleitung in die Ruhr) nicht einmal als solche bezeichnen wollten, geschweige denn ahnden wollten, haben sich mal wieder nicht mit Ruhm bekleckert.

Seit Jahren, nein seit Jahrzehnten macht RAG was sie will, lässt sich ihre Vorhaben durch Gutachten schön reden  (das Qualitätsmerkmal Salz von 200mg/l  ist nicht mehr so wichtig), und hat nur den eigenen Profit im Sinn. Das ist zunächst einmal für ein Privatunternehmen nicht verwerflich. Ob das Unternehmen den Titel "Privat" verdient hat, wird allerdings von verschiedenen Seiten angesichts der immensen Subventionen (seit 1955!) infrage gestellt. Dazu kommt, dass die Genehmigungsbehörde im Wasserrecht keine Expertise hat und alles glauben muss (und will) was RAG ihnen vorsetzt. Verrückt: die Kompetenzen zum Wasser liegen bei der BR Arnsberg in einer anderen Abteilung, diese wird aber nur gehört! Entscheiden tun die Wasser-Laien!

RAG hat in den letzten Jahrzehnten Fakten geschaffen, die ihnen jetzt auf die Füße fallen. Das Grubenwasser muss gefördert werden, Frage nur, wo kann es hin. Da ist es am einfachsten und billigsten, es mehr oder weniger "gereinigt" in die Lippe zu kippen. Früher wäre es ja noch schlimmer gewesen und die Lippe sei sowieso schon verseucht, da käme es nicht mehr drauf an! Mögliche Alternativen werden gar nicht ernsthaft untersucht.

Weltuntergang ohne Salzabbau!?

[19.5.2025]

Jetzt liegt uns auch die Begründung zum Sofortvollzug für den neuen RBP des Salzabbaus am Niederrhein vor. Ohne Salzabbau hier zwischen Rheinberg und Xanten scheint der Weltuntergang zu drohen. Auch würde vielfach gegen das Grundgesetz verstoßen!! Es ist schon hanebüchen, wie die Bergbehörde hier argumentiert. Einige Beispiele (Suspensiveffekt: Verschiebung der Genehmigung durch Klagen):

"Der Suspensiveffekt einer Drittanfechtungsklage hätte zur Folge, dass der Abbau nicht mehr kontinuierlich fortgesetzt werden kann und die Gewinnung erheblich verzögert werden würde. Die Antragstellerin könnte damit in absehbarer Zeit keinen weiteren Gewinnungsbetrieb mehr führen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und damit in den Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG dar."

Dazu muss man wissen, dass angeblich schon in diesem Jahr der Salzabbau ohne die Genehmigung nicht weiter laufen könne. Man fragt sich, warum der Unternehmer denn dann so spät den Antrag gestellt hat. Rein theoretisch hätte ja auch die Bergbehörde den Antrag ablehnen können!

"Die Suspendierung des Vollzuges des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes würde dazu führen, dass der Betrieb spätestens zum Ende des 2. Quartals des Jahres 2025 auf unbestimmte Zeit hin nicht mehr fortgesetzt werden könnte. Aufgrund dessen würden betriebsbedingte Kündigungen der dort angestellten Arbeitnehmer drohen."

Mit  dem Verlust von Arbeitsplätzen haben auch andere Bergwerksunternehmer immer gedroht!

"Der Suspensiveffekt würde die Auslebung der Grundrechte aus Art. 12 für die angeschlossenen Betriebe stark einschränken. Zudem drohen Schädigungen von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern bei winterlichen Witterungslagen und von Patienten in Behandlung, so dass auch eine Betroffenheit des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG vorliegt, sollte der Suspensiveffekt eintreten."

Schlimmer geht nimmer! Ohne Salz aus Borth gibt es Unmengen von Verkehrstoten! Absurdistan lässt grüßen.

Bürgerinnen und Bürger: Ob Ihr vlt. duch Hochwasser in Lebensgefahr geratet, ist egal - Salz für die Straße ist vorrangiger Bestandteil des Grundgesetzes!

Die Begründung gibt es komplett in unserem Downloadbereich.

 

Einleitung Grubenwasser in die Lippe

[15.5.2025]

Jetzt ist er raus:

 "Antrag der RAG AG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung"

Keine Rede mehr davon, dass das Grubenwasser aus Haus Aden unterirdisch ins Revier und dann in Lohberg direkt in den Rhein geleitet werden kann. Die Lippe muss dran glauben und wieder als "Kloake" für den Hinterlassenschaften des Steinkohlenbergbaus dienen. Die Fische sollen sich sogar noch freuen, da doch viel weniger Grubenwasser eingeleitet werden soll als zu den Hochzeiten des Bergbaus.

Vom 26. 5. bis zum 25. 6. kann jede(r)  Betroffene die Unterlagen einsehen/herunterladen. Einwendungen sind dann noch bis zum 25.7. möglich - per Brief oder online. Nur wer Einwendungen gemacht hat, kann später an einer Onlineberatung teilnehmen.

Die Antragsunterlagen finden sich auf einer website der RAG.

Die Veröffentlichung der Bergbehörde findet man hier.

 

 

  1. Salzabbau RBP bis 2050
  2. Weiterer Salzabbau genehmigt
  3. Spätfolgen des Bergbaus - Behinderungen durch Baumaßnahmen
  4. Grubenwassereinleitung muss reduziert werden

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