[28.8.2025]
Wir haben oft genug über den Rechtsbruch der RAG in 2018 berichtet, bei dem sie trotz eindeutiger Anweisung (selten genug) der Aufsichtsbehörde BR Arnsberg Grubenwasser in die Ruhr eingeleitet hat. Auch die Vertuschungsversuche zu späterer Zeit haben wir hier auf der website dargestellt.
Diese Darstellung hat der in der Kritik stehende Mitarbeiter zum Anlass genommen, gegen den LVBB Strafanzeige zu stellen. Er hätte aufgrund der Einlassungen des LVBB von seiner Dienststelle "einen Eintrag in die Personalakte" erhalten, was seine Beförderungsaussichten negativ beinflussen würde.
Dazu kann man einfach konstatieren, wenn die Behörde Anlass für so einen Eintrag sah, dann hat sie offenbar auch ein "nicht ganz so optimales" Verhalten konstatiert. Uns gegenüber hat die Behörde sich anders geäußert. Es sei "nicht das Fehl-Verhalten einer Einzelperson" gewesen, mit anderen Worten, mehrere Personen aus der Abteilung war beteiligt.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückgewiesen. Sie sah offenbar kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Landesvebandes. Der Antragsteller könne bei Bedarf eine Zivilklage anstreben. Dem sehen wir dann ziemlich entspannt eintgegen.