Geophysik als anerkanntes Instrument zur Ermittlung von Schadensursachen

[November 2020]

Eine Schrift von Prof. Dr. Dr. habil Kord Ernstson

Für die Anerkennung als Bergschaden ist die Untersuchung der Oberfläche wie auch der tagesnahen Erdschichten eminent wichtig. Neben der Verbolzung von Gebäuden und der turnusmäßigen Kontrolle werden zur Untersuchung des Untergrundes häufig Bohrungen oder Rammkernsondierungen eingesetzt. Diese lassen naturgemäß nur punktuelle Aussagen zu. Unklar ist dabei immer, ob man mit dem gewählten Punkt der Bohrung die entsprechende Unstetigkeit im Untergrund getroffen hat. Unter Gebäuden sind diese Methoden überhaupt nicht möglich.

Zur flächigen Untersuchung kommt das im Folgenden vorgestellte Verfahren, das „Georadar“, ins Spiel. Prof. Dr. Dr. habil. Kord Ernstson stellt im folgenden das Verfahren leicht(er) verständlich dar. Prof Ernstson zeigt auf, wie mit überschaubaren finanziellen Mitteln der Untergrund um eine und sogar unter einer Immobilie untersucht werden kann. Die Frage einer bergbaulichen Einwirkung kann damit soweit geklärt werden kann, dass ggfs. eine Anerkennung als Bergschaden vom Bergbauunternehmer kaum noch verwehrt werden kann.

Der Geophysiker und Geologe Kord Ernstson ist außerplanmäßiger Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Der Einführungstext ist im Downloadbereich abrufbar.

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Schlichtung - Unterstützung der Antragsteller

[23.3.2018]

"ODER" bedeutet "UND"

In einigen Verhandlungen bei der Schlichtungsstelle Braunkohle hatten sich Unstimmigkeiten bezüglich der Begleitung von Antragstellern in Schlichtungsverhandlungen ergeben.

Die Schlichtungsordnung spricht zu dieser Situation von "juristischer oder sachkundiger" Unterstützung. Vom Geist einer Schlichtung her ist für den "normalen" Bürger dort selbstverständlich, dass auch beides erfolgen kann: juristische und sachkundige Unterstützung. Denn das eine ersetzt bekanntlich nicht das andere.

Von Seiten RWE wurde aber eine Interpretation herangezogen, dass nur eine Person als Unterstützung für den Antragsteller möglich sei.

Das hat der Regierungspräsident von Arnsberg als Dienstherr der Bergbehörde jetzt erfreulich spontan geklärt. In der letzten Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit in Dortmund war für RP Vogel ganz klar, dass selbstverständlich beides möglich sein muss: juristische und sachkundige Unterstützung. Der LVBB  hatte als ständiger Sachverständiger auf die Problematik hingewiesen.

Es bleibt zu hoffen, dass in zukünftigen Verhandlungen nicht wieder unsäglicher Diskussionsbedarf zu dieser Frage angemeldet wird und auch der Vorsitzende als "Herr des Verfahrens" auf die entsprechende Umsetzung drängt.

Übrigens: Bei der Schlichtungsstelle für den Steinkohlenbergbau ist noch nie(!) die Anzahl von Begleitpersonen eines Antragstellers hinterfragt worden!

Meldung von Bergschäden

[12.01.2023]

Über folgende Links kommen Sie zu den entsprechenden Kontaktstellen der Unternehmen:

 

 

Schlichtung Bergbau

Eingerichtete Stellen zur gütlichen Einigung von Bergschäden:

Schlichtungsstelle für Steinkohle

Schlichtungsstelle für Braunkohle

 

Schlichtungsstelle für Salzbergbau ---- existiert leider noch nicht!

aber: Schreiben Sie die Schlichtungsstelle für Steinkohle an. Bei vielen Meldungen wird dokumentiert, dass Bedarf besteht - was die Unternehmen bisher verneinen!