[4.9.2024]
Wir haben in vielen Beiträgen auf den kreativen Umgang zwischen RAG und Bergbehörde hingewiesen. Jetzt ist nach der Akteneinsicht bei der Bergbehörde noch ein weiteres, skandalöses Detail offensichtlich geworden.
Wie bekannt bestand seit 1974 bei der Einleitung am Standort Heinrich, Essen, in die Ruhr eine Einschränkung der Einleitgenehmigung. Um den Salzgehalt der Ruhr nicht zu stark ansteigen zu lassen, waren die Genehmigung stets mit der Auflage verbunden, die Einleitung zu unterbinden, falls die Ruhr zu wenig Wasser hat. (20m³/sec an der Messstelle Hattingen).
Dazu muss man wissen, dass ein Stopp der Einleitung mit hohem technischen Aufwand verbunden ist und auch nicht zu lange andauern darf, da sonst das Grubenwasser zu hoch ansteigen würde. (Der "Retentionsraum" ist ziemlich gering; die Bergbehörde behauptet zur Zeit, er würde für einen Monat reichen, was kaum einer so genau weiß)