Weltuntergang ohne Salzabbau!?

[19.5.2025]

Jetzt liegt uns auch die Begründung zum Sofortvollzug für den neuen RBP des Salzabbaus am Niederrhein vor. Ohne Salzabbau hier zwischen Rheinberg und Xanten scheint der Weltuntergang zu drohen. Auch würde vielfach gegen das Grundgesetz verstoßen!! Es ist schon hanebüchen, wie die Bergbehörde hier argumentiert. Einige Beispiele (Suspensiveffekt: Verschiebung der Genehmigung durch Klagen):

"Der Suspensiveffekt einer Drittanfechtungsklage hätte zur Folge, dass der Abbau nicht mehr kontinuierlich fortgesetzt werden kann und die Gewinnung erheblich verzögert werden würde. Die Antragstellerin könnte damit in absehbarer Zeit keinen weiteren Gewinnungsbetrieb mehr führen. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und damit in den Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG dar."

Dazu muss man wissen, dass angeblich schon in diesem Jahr der Salzabbau ohne die Genehmigung nicht weiter laufen könne. Man fragt sich, warum der Unternehmer denn dann so spät den Antrag gestellt hat. Rein theoretisch hätte ja auch die Bergbehörde den Antrag ablehnen können!

"Die Suspendierung des Vollzuges des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes würde dazu führen, dass der Betrieb spätestens zum Ende des 2. Quartals des Jahres 2025 auf unbestimmte Zeit hin nicht mehr fortgesetzt werden könnte. Aufgrund dessen würden betriebsbedingte Kündigungen der dort angestellten Arbeitnehmer drohen."

Mit  dem Verlust von Arbeitsplätzen haben auch andere Bergwerksunternehmer immer gedroht!

"Der Suspensiveffekt würde die Auslebung der Grundrechte aus Art. 12 für die angeschlossenen Betriebe stark einschränken. Zudem drohen Schädigungen von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern bei winterlichen Witterungslagen und von Patienten in Behandlung, so dass auch eine Betroffenheit des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG vorliegt, sollte der Suspensiveffekt eintreten."

Schlimmer geht nimmer! Ohne Salz aus Borth gibt es Unmengen von Verkehrstoten! Absurdistan lässt grüßen.

Bürgerinnen und Bürger: Ob Ihr vlt. duch Hochwasser in Lebensgefahr geratet, ist egal - Salz für die Straße ist vorrangiger Bestandteil des Grundgesetzes!

Die Begründung gibt es komplett in unserem Downloadbereich.

 

Einleitung Grubenwasser in die Lippe

[15.5.2025]

Jetzt ist er raus:

 "Antrag der RAG AG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Heben und Einleiten von Grubenwasser an der Zentralen Wasserhaltung Haus Aden in Bergkamen und Einleitung in die Lippe in Verbindung mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung"

Keine Rede mehr davon, dass das Grubenwasser aus Haus Aden unterirdisch ins Revier und dann in Lohberg direkt in den Rhein geleitet werden kann. Die Lippe muss dran glauben und wieder als "Kloake" für den Hinterlassenschaften des Steinkohlenbergbaus dienen. Die Fische sollen sich sogar noch freuen, da doch viel weniger Grubenwasser eingeleitet werden soll als zu den Hochzeiten des Bergbaus.

Vom 26. 5. bis zum 25. 6. kann jede(r)  Betroffene die Unterlagen einsehen/herunterladen. Einwendungen sind dann noch bis zum 25.7. möglich - per Brief oder online. Nur wer Einwendungen gemacht hat, kann später an einer Onlineberatung teilnehmen.

Die Antragsunterlagen finden sich auf einer website der RAG.

Die Veröffentlichung der Bergbehörde findet man hier.

 

 

Salzabbau RBP bis 2050

[22.4.2025]

Jetzt ist der neue Rahmenbetriebsplan veröffentlicht - und genau einen Monat besteht die Möglichkeit, Klage einzureichen. Diese muss mit - ausführlicher - Begründung eingereicht werden, was bei der Komplexität der Sache nur schwer möglich ist.

Wie erwartet, ist der Beschluss auch mit Sofortvollzug versehen. Man wartet noch nicht einmal eine Schamfrist ab, sondern schreibt es direkt mit in die Genehmigung. Es bleibt also nur ein Eilantrag nach §80 VwGO.

 "1.3 Sofortige Vollziehbarkeit

Mit separatem Beschluss vom heutigen Tage hat die Planfeststellungsbehörde gemäß §§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, 80a Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unter dem Aktenzeichen 60.90.01-003/2024-019 die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet."

Über 158 Seiten werden die Probleme ignoriert bzw. schön geredet, die der weitere (und die noch lange dauernden Folgen des bisherigen) Salzabbau in den Niederterrassen des Niederrheins für Landschaft, Infrastruktur, Immobilien und letzlich die Menschen bedeutet.

Wie wir es vom Kohlebergbau kennen, müssen wir dem Salzbergbau dankbar sein, dass beispielsweise neue Vernässungen, rückwärts fließende Bäche und Überflutungen beim Deichbruch ökologische Gewinne für den Niederrhein sind.

Alles ist technisch beherrschbar - die Lineg spielt eine zentrale Rolle! Angesichts der Erfahrungen, die wir mit den Unzulänglichkeiten dieser Genossenschaft machen mussten, kann einen nur das "kalte Grausen" überkommen.

Der Text des Beschlusses ist für einen Monat (Achtung Transparenz!) auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar. Auf unserer website werden wir den Beschluss darüber hinaus im Downloadbereich zur Verfügung stellen.

 

 

Weiterer Salzabbau genehmigt

[16. 4. 2025]

Mit heutigem Datum hat die Bergbehörde die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für den weiteren Salzabbau am Niederrhein für den 22. 4. angekündigt.

Alle Bedenken von privater wie öffentlicher Hand werden sicher zugunsten der monetären Interessen eines Unternehmens zurückgewiesen. Gefährdung von Deichen mit möglichem Versagen des Hochwasserschutzes, Schäden an privatem wie öffentlichem Eigentum über Jahrzehnte oder die fehlende Möglichkeit, mit den Regenmengen dauerhaft und sicher fertig zu werden - alles das ist der Bergbehörde unwichtig. Es soll dann womöglich über Nebenbestimmungen geregelt werden. Der Umgang von Bergbauunternehmen und Bergbehörde mit diesen Auflagen ist uns allen bekannt - zur Not werden sie ignoriert. Wieder wird es dazu kommen "damit konnte keiner rechnen" - "das konnte keiner ahnen" - "da können wir jetzt auch nichts mehr machen "

Es bleibt nur noch die Hoffnung einer Klage. Die Bergbehörde wird aber wie gewohnt sehr schnell den Sofortvollzug anordnen, womit die Klage keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Wenn dann nach vielen Jahren bis zum BVG womöglich eine Entscheidung gefallen ist, sind die Fakten schon geschaffen!

  • Bergbaueinwirkungen sind unumkehrbar!
  • Eingetretene Senkungen sind nicht mehr rückbaubar!
  • Wenn der Niederrhein einmal unter Wasser steht, kann man ihn nicht mehr retten!!

aus der Veröffentlichung:

 "Durch den Beschluss wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind für dieses Vorhaben andere gesonderte behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlichrechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Die Planfeststellung erstreckt sich auch auf die notwendigen Folgemaßnahmen, ohne die das Vorhaben nicht verwirklicht werden könnte oder dürfte, bis vorhabenbedingte Gefahren, Beeinträchtigungen oder Schäden nicht mehr zu besorgen sind.

Die Planfeststellung schließt erforderliche Zulassungen für Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebspläne nicht ein.

Soweit Einwendungen nicht durch Nebenbestimmungen oder auf andere Weise Rechnung getragen worden sind, werden sie zurückgewiesen."

Spätfolgen des Bergbaus - Behinderungen durch Baumaßnahmen

[11.4.2025]

Die Bürgerinnen und Bürger haben über Jahre, eher Jahrzehnte die Folgen des Bergbaus zu spüren bekommen. Risse in den Wänden, abgesackte Kellerschächte, Schieflagen der Häuser mit Funktionsstörungen an Fenstern und Türen, Erdbeben, Kanalschäden mit spontan auftretenden verstopften Abflüssen oder Rückstau von Fäkalien im Hause kennen viele Bewohner - Eigentümer wie auch Mieter -  zur Genüge.

Jetzt kommen als Letztes (?) die über Monate dauernden Beeinträchtigungen durch die Kanalbaumaßnahmen hinzu. Die RAG trägt zwar in der Regel einen Teil (!) der Kosten für den Kanalbau - abhängig vom Alter der Kanäle, aber wer entschädigt die Menschen für die u.U. langen Umwege, die sie zu ihren Häusern nehmen müssen, wer entschädigt die betroffenen Einzelhändler / Restaurantbetreiber für die sicher zu erwartenden Umsatzeinbrüche? Zur Zeit sind solche Maßnahmen in Rheinberg im Ortsteil Orsoyerberg in der Vorbereitung. Aufgrund der ländlichen Struktur und fehlender kurzer Umleitungswege sind hier besonders lange Umfahrungen nötig.

Da fühlt sich der Bergbaubetreiber sicher nicht für zuständig - clevererweise hat er solche Vermögensschäden auch schon in möglichen Schlichtungsverfahren ausgeschlossen!

Die NRZ berichtete - leider nur im monetären Bereich.