Bergschadensausfallkasse

[5. 2. 2023]

Lange verbarg sie sich im Dunkeln, auf unser langes Nachfragen taucht sie jetzt auf: die Bergschadensausfallkasse. Sie ist ein eigentragener Verein mit Sitz in Bonn, die in den Fällen sich um Bergschäden kümmern soll, in denen der Verursacher, z.B. bei wildem Bergbau in den Nachkriegszeiten im südlichen Ruhrgebiet, nicht bekannt ist. Die Einrichtung einer solchen Institution schreibt das Bundesberggesetz vor.

"Damit konnte auf die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Ausfallkasse in Form einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts beim Bundeswirtschaftsministerium verzichtet werden (§§ 122 und 123 BBergG)." heißt es auf der website. Das fürchtet die Industrie natürlich wie der Teufel das Weihwasser: bloß die Bergschadensregulierung in eigener Regie halten und damit keinen Präzedenzfall für Regulierung unter öffentlichem Einfluß ermöglichen.

Hier geht es zur website!

Grundwasserabsenkung im Rheinischen Revier

[2. 2. 2023]

Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Bearbeitung von Bergschäden, wenn die Immobilie im Überschneidungsbereich von Braunkohlen- und Steinkohlenbergbaueinfluss liegt.

Bekanntlich gibt es die Zuständigkeitskarte, die angeblich die Zuordnung zu RWE bzs. EBV festlegt. Diese Karte ist aber eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung zwischen den Unternehmen und den beiden Schlichtungsstellen. Eine Bergschadensbearbeitung ist unzulässig, wenn sie nur mit dem Hinweis auf diese Karte erfolgt.

Da kann dann vieleicht auch ein Blick in die Grundwassergleichen von RWE helfen. Das sind Karten, in denen die Absenkung des Grundwassers in den verschiedenen "Stockwerken" (unter Tage) dargestellt wird. Liegt die Immobilie in einem Gebiet mit Ansenkung, ist die Zuständigkeit von RWE eindeutig.

Hier findet man diese Karten!

Versagen der Bergbehörde - Erftstadt Blessem

[18. 1. 2023]

Der Titel ist tw. so nicht angemessen. Dass die Bergbehörde ihrer Aufgabe nicht gerecht wird, ist auch nichts Neues.

Neu ist, dass sie jetzt an zwei Stellen mit dem Staatsanwalt zu tun hat. Zum einen bei der illegalen Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr, zum anderen bei der Kontrolle des Kiesabbaus in Erftstadt Blessem. Dazu gesteht sie jetzt selbst ihre Unfähigkeit ein!

Sitzung des Palamentarischen Ausschusses zum Hochwasserereignis in Erftstadt Blessem

Unterausschuss Bergbausicherheit

[18.12.2022]

Am 16. 12. hat der Unterausschuss Bergbausicherheit seine zweite Sitzung abgehalten.

TOP 1 Gefährdungsbeurteilung der überschwemmungsgefährdeten Tagebaue in NRW

Nach der desaströsen Überschwemmung an der Erft im Ortsteil Blessem wartet die Aufarbeitung immer noch auf sich. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Angehörige der BR Arnsberg (Bergbehörde), weil diese offenbar auch hier ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt hat.

Pegelstände Rhein - Ruhr

Die Pegelstände an Rhein und Ruhr haben genehmigungsrechtliche Bedeutung für die Grubenwassereinleitung.

Für Walsum ist die Grenze bei MNQ: 2,40m - 1040m³/sec:

 Ein Service von ELWIS

Datenquelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Link zur Original-Website

 

Für die Ruhr muss am Pegel Hattingen ein Mindestdurchfluss von 20m³/sec gegeben sein, damit beim ehemal. Bergwerk Heinrich Grubenwasser eingeleitet werden darf.

Copyright: Ruhrverband

(Datenquelle: Talsperrenleitzentrale des Ruhrverbands)

Link zur Originalseite