[12.6.2025]
Durch das Integrale Monitoring für den Grubenwasseranstieg ist jetzt zu Tage gekommen, dass RAG schon wieder mehr Grubenwasser in die Ruhr geleitet hat als urspürnglich genehmigt war.
Nachdem RAG in 2018 noch entgegen ausdrücklicher Anweisung der Bergbehörde (und damit illegal) Grubenwasser am Standort Heinrich in die Ruhr eingeleitet hat, haben sich die Verantwortlichen in 2024 wohl rechtzeitig vertrauensvoll an die Bergbehörde gewandt.
Die Förderstandorte an der Ruhr holen das Grubenwasser aus Erdschichten, die relativ nah an der Oberfläche liegen. Dadurch ist das Regenwasser, das ja im Prinzip das Grubenwasser darstellt, relativ schnell nach dem Regen unten angekommen. Wenn jetzt wie zum Jahreswechsel 2023/2024 sehr viel Regen fällt, fällt damit auch kurz danach viel Grubenwasser an - zuviel für die genehmigten Mengen.
Aber liebe Bürgerinnen und Bürger: Das Haus-Und-Hof-Gutachterbüro der RAG hat ganz schnell festgestellt, dass es der Ruhr auch nicht schadet, wenn mehr Grubenwasser eingeleitet wird - und die Bergbehörde hat selbstverständlich ganz schnell genickt - alles kein Problem.
Zum wiederholten Male ist klar geworden: Grubenwassereinleitung unterliegt nicht den normalen Regeln eines Unternehmens. Während andere Unternehmen in so einem Fall ihren Betrieb einstellen müssten bis das Problem gelöst wurde, kann die Grubenwassereinleitung nicht einfach eingestellt werden, auch nicht vorübergehend. Die Lösung dass das Grubenwasser vor der Einleitung gereinigt werden muss und dann die Menge keine Rolle mehr spielt - die ist der RAG zu teuer und für die Bergbehörde zu einfach.