Ungerechtigkeiten bei der Schieflagenentschädigung

[21.3.2025}

In der heutigen Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit konnte ein Vertreter des LVBB, der dort seit Jahren als ständiger Sachverständiger agiert, die Ungerechtigkeiten der Minderwertentschädigung für Schieflagen nach dem "Minderwertabkommen" zwischen dem angeblich bürgerfreundlichen Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer darlegen. Die Entschädigung hängt danach sehr stark von der Richtung der Schieflage bzgl. des Objektes ab. Die Erfindung einer "mittleren Schieflage" ist durch nichts gerechtfertigt und dient nur dazu, berechtigte Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger klein zu rechnen!

Der Vertreter des VBHG versuchte zwar noch krampfhaft, die Vorteile dieses Abkommens darzulegen. Der Eindruck bei den Mitgliedern des Ausschusses, dass dies mehr die Ansicht des Bergbauunternehmens sei, machte es dann nicht besser.

Es bleibt dabei:

Die Regelungen des Minderwertabkommens sind nur für den Unternehmer günstig - der Bürger bleibt auf der Strecke.

Die Ausschussvorsitzende mahnte schließlich noch Gespräche zur Verbesserung der Situation an, was RAG und LVBB zusicherten. (Übrigens: Wir versuchen schon mehr als 14 Jahre lang, mit der RAG durch Gespräche eine Verbesserung zu erreichen - bisher ergebnislos! Einziges Zugeständnis: "wir können was anderes machen - es darf nur nicht teurer werden")

Die Vortragsunterlage des LVBB ist über die website des Landtags abrufbar (im "Protokoll" der Sitzung).

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