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Novellierung des IFG

[8. 7. 2026]

Das hätten sie so gerne! Mit Lobbygruppen in Hinterzimmern Entscheidungen treffen und dann den Bürgerinnen und Bürgern nur noch präsentieren! Die Novelierung  wird natürlich von denen besonders betrieben, die in der Vergangenheit ertappt wurden! Philipp Amtor oder Christian Lindner sind nur einige berühmte Beispiele! 

Die Bergbaubetroffenen haben in der Vergangenheit schon oft das IFG bemühen müssen, um an Informationen aus der so innigen Verbindung Bergbauunternehmen-Bergbehörde zu erhalten. Die illegale Grubenwassereinleitung im jahre 2018 in die Ruhr wäre jedenfalls ohne das Gesetz nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Allgemein wäre für Privatpersonen wie auch für gemeinnützige Organisationen kaum noch einen Kontrolle möglich, das sie entweder dem noch zugelassenen Kreis von Berechtigten nicht angehören oder horrende Summen für die Auskünfte bezahlen sollen.

Die Novellierung in der geplanten Form wäre ein Rückschritt in alte Obrigkeitsverhältnisse, die wir doch überwunden zu haben glaubten.

RAG-Stiftung in der Kritik

[11.6.2026]

Nachdem der WDR über den Bericht des Landesrechnungshofes mit ziemlich vernichtender Kritik an der Geschäftsführung berichtet hat, rechtfertigt sich der Vorstizende der Stiftung, Bernd Tönjes, in der NRZ zu den Vorwürfen. (auch nachzulesen in der RP)  Naturgemaäß weist er jegliche Kritik von sich. Das Vermögen istzwar in den letzen Jahren um über 25% gesunken. Für die jährlichen Kosten  der Ewigkeitsaufgaben sei aber genügend finanzieller Spielraum vorhanden. Dazu muss man allerdings wissen, dass die Stiftung einige Milliarden in den Sand von Herrn Benzko gesetzt hat und der damalige Finanzvorstand eine sehr unglückliche Rolle gespielt hat.

Eine eher unrühmliche Rolle spielt das Kuratorium, das die Arbeit des Vorstandes kontrollieren soll. Hier spielt eher der politische Hintergrund als die Profession eine Rolle bei der Mitgliedschaft. Fachliche Kompetenz scheint fast hinderlich zu sein. Kein Wunder dass die FDP jetzt in mehreren Anfragen an den Landtag das Problem artikuliert und eine Neuaufstellung verlangt. Die Landesregierung (von dritter Seite unterstellt: in alter Seilschaft) sieht keine Probleme oder darf nix sagen!

 

GW-Anstieg am Standort Haus Aden

[10.6. 2026]

Jetzt wird es langsam eng für RAG und ihrem Gegen- , vlt. eher Mitspieler Bergbehörde in der BRA.

Das Grubenwasser am Standort Haus Aden steht bei etwa - 604m, darf nach bisheriger Genehmigungslage nur bis -600m ansteigen. Also müsste jetzt bald Grubenwasser gepumpt werden - nur wohin? Es gibt auch keine Genehmigung zur Einleitung in die Lippe! 

Es liegt ein Antrag von 2024 bei der BRA auf Anstieg des Grubenwasserpegels auf -380m - eigentlich unkritisch, aber verbunden damit ist der Antrag auf Einleitung von 15m3 Grubenwasser pro Minute  in die Lippe - und das ist nicht so einfach, da das Einvernehmen mit der Wasserbehörde in der BRA offenbar nicht so einfach zu erreichen ist. Es bleibt spannend! Wahrscheinlich wird wieder eine der so gerne gewählten Ausnahmegenehmigungen erteilt oder die RAG ignoriert wie 2018 an der Ruhr einfach mal die Vorgaben der Genehmigungen - sicher wie damals folgenlos!

GW- Einleitung Haus Aden

[18.4.2026]

Der WDR berichtet über die geplante - wahnwitzige - Einleitung von umweltschädlichem Grubenwasser in die Lippe. Leider wird das Thema der Überfrachtung des Lippewassers mit Salz nicht berührt.

Immer wieder sei daran erinnert, dass RAG die Alternative der Überleitung ins mittlere Ruhrrevier und der direkten Einleitung in den Rhein nur deshalb nicht will, weil sie befürchten, dann höhere Pumpleistung am Standort Lohberg installieren zu müssen. Stattdessen wollen Sie die Lippe auf Dauer, nein: auf Ewigkeit (!) verseuchen und behaupten auch, es würde besser - nur weil sie bis vor 6 Jahren die Lippe noch mehr verseucht haben.

Grubenwasseinleitung - mangelnde Fachkompetenz des Entscheiders "Berg"behörde

[1.4.2026]

Das laufende Verfahren für die Einleitung in die Lippe am Standort Haus Aden macht das grundsätzliche Dilemma deutlich. RAG als Antragsteller besorgt sich von ihren lange bewährten Sachverständigenbüros (kein öbuv) "Hausgutachten", die die Durchführbarkeit und Unbedenklichkeit des Verfahrens bescheinigen. (Anders lautende Gutachten würden schließlich sicher auch gar nicht vorgelegt).

Fachleute aus anderen Behörden und Institutionen melden Bedenken an und weisen auf Alternativen und die Unvereinbarkeit der Planung mit gesetzlichen Grundlagen hin.

Jetrzt kommt der Entscheider:

Die Abt. 6 der BR Arnsberg als Bergbehörde, die in ihren Reihen keinen studierten Fachmann im Wasserrecht hat (man schaue sich die Titel der Mitarbeiter an!) geht dann hin und beurteilt "fachlich versiert" die Argumente der Gutachter von RAG und der Einwender. Da ist dann aber nicht der Gedanke, dass womöglicih ein weiterer Gutachter aus dem Wasserrecht heran gezogen wird! Nein, das kann man selbst!! Man hat schon jahrzehntelange Erfahrung mit den Einlassungen der RAG und deren Gutachtern (immer wieder die gleichen Namen), dass man das selbst beurteilen kann - so zumindest die sinngemäße Aussage des Leiters der Bergbehörde.

Dazu kommt noch das Dilemma, dass die Bergbehörde bei den Dingen, wo sie Fachkompetenz besitzt, auf die Angaben des Antragstellers RAG angewiesen ist (z.B. bzgl. der Überleitung nach Carolinenglück). Eigene Erkenntnisse hat sie nicht!!

"Vor der Hacke ist es dunkel" und ob RAG immer da, wo es möglich wäre, aber vlt. teuer wird, das Licht anmacht, wird von manchen Zeitgenossen bezweifelt.

 

  1. Grubenwasseinleitung Haus Aden - Überlange Frist der Genehmigung
  2. Grubenwassereinleitung in die Lippe - harsche Kritik aus der "Wasserabteilung"
  3. Grubenwassereinleitung in die Lippe - Erörterung gestartet
  4. Demo zur Hürfeldhalde

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