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Intransparenz bei der Grubenwassereinleitung

[21.8.2026]

Im Genehmigungsbescheid für Haus Aden heißt es zum Integralen Monitoring noch so schön: "Durch das Integrale Monitoring sollen mögliche Risiken, u.a. Ausgasungen und Bodenbewegungen infolge des Grubenwasseranstiegs, frühzeitig erkannt werden, um diese vermeiden oder minimieren zu können."

Wir haben schon 2018 auf die zu erwartenden Probleme mit der Einleitung in Walsum hingewiesen. Und jetzt hat keiner der offiziellen Protagonisten es für nötig gefunden, die Mitglieder des Intgralen Monitorings über die veränderte Situation in Walsum zu informieren!. Von dritter Seite ist dabei schon der Begriff der "Verlogenheit" aufgebracht worden, von dem wir uns aber offiziell distanzieren. Wir sprechen nur von Intransparenz, was es aber auch nicht viel besser macht!

Grubenwasser in Hamm darf ansteigen - Pippi Langstrumpf lässt grüßen

[21.8.2026]

Mit dem 10.8. hat die Bergbehörde  den Antrag der RAG, das Grubenwasser im Breich Haus Aden ansteigen zu lassen (Hamm) genehmigt. Ein Tag, bevor es die bisherige Grenze von -600m erreichte, hat die Behörde den Anstieg auf -380m gestattet.

Gleichzeitig mit dem jahrelangen Anstieg will RAG  aber schon Wasser fördern und in die Lippe einleiten, weil sie sonst (ab -380m) so viel so stark versalztes Wasser fördern und einleiten müssten, was nicht genehmigungsfähig (sogar von dieser Bergbehörde) wäre.

Aber auch jetzt ist schon geplant, dass zeitweilig soviel Salz in die Lippe eingeleitet werden wird, dass der Grenzwert von 200mg/l in der Nähe der Einleitstelle überschritten werden wird. Dazu heißt es in der Begründung des Genehmigungsbescheides lapidar „Bei Chlorid kann sich eine geringfügige Überschreitung des Orientierungswerts von 200 mg/l im Nahbereich der Einleitung ergeben, jedoch ist die zu erwartende Belastung deutlich geringer als bei Volllastbetrieb bei -600 m NHN bzw. auch gegenüber dem Ausgangszustand, bei dem bis zu 500 mg/l erreicht wurden“. Die Fische, die in der Lippe leben, können dann ja vielleicht einen Umweg um den Bereich der Einleitstelle nehmen, damit sie nicht in dem salinen Wasser sterben. Oder in der der Denkweise der Behörde: es ist ja nur eine kleine Stelle, wo sie sterben, danach können sie ja wieder weiterleben!

Pikant ist auch, dass zwar jetzt eingeleitet werden soll, eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung zwar beantragt, aber zur Zeit noch nicht genehmigt ist. Da beruft sich die Behörde dann auch ein Gutachten der RAG Haus und Hof Rechtsanwälte Kümmerlein und Partner, wonach die Einleitung sicher genehmigungsfähig sei. Aus dem Bescheid: „Somit ist eine Bewirtschaftungsermessensentscheidung der zuständigen Behörde zugunsten der Durchführung der Maßnahmen voraussichtlich möglich.“ Man fragt sich, wofür dann überhaupt noch ein Antrag und ein aufwändiges Genehmigungsverfahren, wenn das Ergebnis doch schon feststeht. Es ist vielmehr so, dass die vorliegende Genehmigung zum Anstieg aus Sicht von RAG und BRA fast zwingend (s.u.) eine Einleitung zur Folge hat. (Der Antrag auf Einleitung beinhaltet übrigens die Dauer von 30 Jahren, damit die heutige Generation von Protagonisten da nie wieder drüber nachdenken muss!).

In der Begründung heißt es weiterhin zu den wasserrechtlichen Gesichtspunkten, dass die Einleitung dem „Verschlechterungsverbot“ des Wasserhaushaltsgesetzes nicht widerspräche. Dabei wird natürlich der zu erwartende Zustand wieder mit dem Zustand zum Zeitpunkt des Betriebes des Bergwerks verglichen. Dass inzwischen innerhalb der letzten zehn Jahre die Lippe sich endlich von den Belastungen erholen durfte und sich demgegenüber natürlich durch die Einleitung eine Verschlechterung des Zustandes ergeben wird, wird geflissentlich gar nicht erst erwähnt. „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Und dann heißt es noch bezeichnenderweise: „Im Zweifelsfall liegen mit den vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen […] ausreichende Argumente vor, eine Abweichungs-/Ausnahmeentscheidung bezüglich der Bewirtschaftungsziele zu treffen.“ Prima: „Wenn es nicht klappt, dann bekommt ihr wieder die nötige Ausnahmegenehmigung.“ Das kennen wir von der Einleitung in die Ruhr oder wie jüngst in den Rhein.

Unsere Forderung bleibt weiterhin, dass ansteigende Grubenwasser bei -354m ins mittlere Ruhrrevier überzuleiten, um es dann nach langem Weg endlich in Lohberg in den Rhein zu leiten oder – angesichts der Probleme jetzt schon bei Walsum mit dem derzeitigen Niedrigwasserstand des Rheins – endlich eine Reinigung des Grubenwassers anzugehen.

Wir sind hier nicht bei Pippi Langstrumpf, die sich die Welt schönreden konnte.

Dilemma um Grubenwasser ist eingetreten - RAG und BRA hilflos

[11.8.2026]

Nun ist das Dilemma um die Grubenwassereinleitung in Walsum eingetreten, was wir schon lange vorhergesagt hatten. Damit ist die Prognose der Bergbehörde im Zusammenspiiel mit RAG falsch gewesen, oder wie es der Leiter der Bergbehörde in anderem Zusammenhang (vor dem Unterauschuss Bergbausicherheit in Düsseldorf) vielleicht formulieren würde: "Die Prognose war richtig - sie ist nur nicht eingetreten". Andere Leute nennen so etwas Realsatire,

Zum Verständnis:

RAG muss zum Schutz des Grundwassers den Pegel des Grubenwassers in großer Tiefe halten, genauer zwischen -754m und .746m. Wenn nicht gepumpt wird, steigt das Grubenwasser, wenn viel gepumpt wird, fällt das Grubenwasser.

Andererseits gibt es zum Schutz des Rheins auch die Vorgabe, dass unter einem Pegel von 2,43m (Ruhrort) RAG nur noch ungefähr die Hälfte des nötigen Grubenwassers einleiten darf. Die Folge ist, dass das Grub3enwasser steigt und seit Anfang August ist es vermutlich schon  zu hoch - oder RAG pumpt doch mehr, als sie dürfen. Den Pegel Ruhrort kann man hier ablesen.

Ganz genau wissen wir es noch nicht, gegen welche Ragelung sie gerade verstoßen, ist noch unklar. Die entsprechenden webportale sind noch nicht aktuell. Über geodaten.rag.de kann man den Grubenwasserstand sehen, über elwasweb.nrw.de die Menge des eingeleiteten Grubenwassers einsehen. Für beide Informationsmöglichkeiten haben wir als Landesverband lange kämüfen müssen. Der letzte Stand ist dort vom 31. 7. und weist noch eine "Reserve" von 20cm auf - bei täglichem Anstieg von mehreren Dezimetern tägllich.

Und wie kommt man aus dem Dilemma wieder heruas:

Es wird wieder eine der ominösen Ausnahmegenehmigungen wie an der Ruhr in 2020 (nach der illegalen Einleitung in 2018 dort) geben und es muss endlich eine Reinigung des Grubenwassers erfolgen - nicht so ganz billig, aber es ist die einzige Lösung.

Der WDR hat heute berichtet, kennt aber zur Zeit noch nicht die ganzen Zusammenhänge.

 

 

Lippe und Ibbenbürerner Aa freuen schon!

[14.7.2026]

Deutschland leidet unter der Hitze - und die Flüsse unter dem Wassermangel. Da wundert man sich, dass in die Ruhr und in den Rhein immer noch Grubenwasser eingeleitet werden darf. Oder sollte man der RAG sogar dankbar sein, dass salziges, mit Umweltgiften belastetes Grubenwasser die Flüsse noch ein wenig auffüllt? Dann kann vielleicht auch bald das Verbot der Wasserentnahme(WDR) wieder aufgehoben werden?

 

PFAS in den Tagebau

[10.7.2026]

RWE baut bereits an der Rheinwasserleitung, mit der in wenigen Jahren über Jahrzehnte hinweg Rheinwasser in die Tagebau Hambach und Garzweiler geleitet werden soll. RWE verspricht ja die sprichwörtlichen "blühenden Landschaften". Rheinwasser ist ja mit unzähligen Chemikalien verseucht, wie jetzt auch den Niederländern  bewusst geworden ist. Der wdr berichtete jetzt. In unserem Nachbarland macht man sich jedenfalls über die hohe PFAS-Belastung des Rheines Gedanken. Die deutsche Öffentlichkeit, insbesondere wieder die nordrheinwestfälischen Genehmigungsbehörden scheinen da kein Problem zu sehen. Manche Zeitgenossen behaupten auch, die Behörden wollen in ihrer Bergbautreue keine Probleme sehen.

Interessant auch die Visionen: 120 Jahre Befüllung - jedes Jahr steigt der Pegel um durchschnittlich 4m, aber eine Nutzung als Freizeitsee soll schon zehn Jahre nach Beginn der Füllung möglich sein. Zuende gedacht bedeutet das, dass der Yachthafen jedes Jahr neu angelegt werden muss!!

 

  1. Novellierung des IFG
  2. RAG-Stiftung in der Kritik
  3. GW-Anstieg am Standort Haus Aden
  4. GW- Einleitung Haus Aden

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