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Demo zur Hürfeldhalde

[11.3.2026]

Bekanntlich plant das Land eine Müllhalde auf der ehemaligen Bergehalde "Im Hürfeld". Dies, obwohl der Stadt Dorsten vertraglich zugesichert wurde, dass die Halde nach der Nutzung als Bergehalde als Naherholungsgebiet zur Verfügung gestellt werden sollte. Im ganzen Ruhrgebiet gibt es viele Halden, die der Öffentlichkeit zur Erholung zur Verfügung gestellt werden - nur Dorsten (und zwei andere Halden) soll dies verweigert werden.

Am Sonntag 8. 3. hatte die örtliche BISBU zu einer Demo aufgrufen und über 700 Bürgerinnen und Bürger zeigten eindrucksvoll, dass sie sich das nicht bieten lassen wollen. Der Bürgermeister von Dorsten, Tobias Stockhoff, machte auf der abschließenden Kundgebung noch einmal die ablehnende Haltung der Stadt gegen die Müllhalde deutlich und wies auf das laufenden "Mediationsverfahren hin". Der LVBB wies auf die allgemeine Problematik der Vertrags(un-)treue und den Umgang der Protagonisten um RAG, DAH, RVR, Bergbehörde und Ministerien in Düsseldorf mit den Rechten und Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort hin.

Mehr dazu bei der BISBU!

 

Pseudo-Erörterung GW-Einleitung Haus Aden

[10.3.2026]

Heute ist das Verfahren der Online-Erörterung zur Grubenwassereinleitung am Standort Haus Aden gestartet worden.

Zunächst muss man sich einen Zugang besorgen, erst später kann man ins Verfahren selbst einsteigen. Nicht einmal zwei Wochen (17.3.-30.3.) stehen dann zur Verfügung!

Aber wie heißt es dann in der Bekanntmachung der BRA so schön:

...

5. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist freiwillig. Die im Rahmen derÖffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn jemand nicht an der OnlineKonsultation teilnimmt oder in deren Rahmen keine weitere Stellungnahmeabgeben wird.

6. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der OnlineKonsultation ist nicht erforderlich.

7. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultationwird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über diebereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumentevorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.

....

Das macht das Ganze doch ziemlich fragwürdig. Das haben wir bei einer normalen Erörterung auch schon ganz anders erlebt. Viele Betroffene behaupten, die Bergbehörde habe vielleicht auch gar nicht viel Interesse, Argumente außer denen der RAG zu erhalten. Die Umwelt spielt womöglich eine untergeordnete Rolle, wenn es um finanzielle Belange der RAG geht. Wir haben schon mehrfach auf Alternativen zur Einleitung in die Lippe hingewiesen.

Ganz abstrus wird es bei dem Argument von RAG und Bergbehörde, die Lippe würde ja gerade entlastet von schädlichen Einleitungen, da die geplante Grubenwassermenge ja viel kleiner wäre als die vor Jahrzehnten. Dabei wird ignoriert, dass die Lippe sich durch den Grubenwasseranstieg und eben 0-Einleitung in den letzten Jahren gerade erst von den jahrzehntelangen Belastungen ein wenig erholt hat.

Hier kann man nochmals die Einwendungen des LVBB nachlesen.

 

 

 

Rheinwasserleitung für den Tagebau - Planfeststellung

[5.3.2026]

Jetzt ist die Bekanntmachung zum Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht worden, noch nicht der Beschluss selbst - die Klagefrist damit noch nicht gestartet.

Wenn man den Beschluss erhalten möchte, muss man sich aber ein bisschen anstrengen. Man könnte meinen, der Beschluss wäre mit der Bekannmachung auch einsehbar - weit gefehlt. Nur vom 17.3. bis zum 30.3. kann man den Beschluss herunterladen. Das ist doch mal wahre Transparenz - zugegeben: in der "Bergbauversion"

Interessant ist auch, dass die "sofortige Vollziehbarkeit" angeordnet wird. Die Wassereinleitung solll zwar zig Jahre laufen, aber offenbar (haha) ist der Beginn der Baumaßnahme so dringend (Begründung offen), dass RWE sofort mit dem Bau beginnen darf. Manche Leute nennen das die im Bergbau übliche "Rechtsverkürzung" im Verwaltungsverfahren.

Dazu heißt es in der Verwaltungsgerichtsordnung §80

(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur [...]

4. in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.

und weiter in Absatz

(3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 4 ist das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts schriftlich zu begründen. Einer besonderen Begründung bedarf es nicht, wenn die Behörde bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei drohenden Nachteilen für Leben, Gesundheit oder Eigentum vorsorglich eine als solche bezeichnete Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse trifft.

Da freuen wir uns doch schon auf eine Begründung für das "besondere Interesse" oder auch die beschworene "Gefahr im Verzug"

 

Eilantrag zur Lohmannsheide abgelehnt

[19.2.2026]

Es ist schon zwei Monate her, aber trotzdem noch aktuell wichtig:

DAH1 ("Deponie auf Halden"), gemeinsame Tochter von RVR udn RAG, will bekanntlich drei Bergehalden zu Deponien umwidmen.

Zur Lohmannsheide auf dem Stadtgebiet von Duisburg, direkt an der Grenze zu Moers, ist ein Planfeststellungsbeschluss ergangen, der aber von verschiedenen Seiten beklagt wird. Um aber trotzdem schon mit den Vorbereitungen beginnen zu dürfen, hat DAH1 eine Klage auf einen Sofortvollzug beim OVG in Münster eingereicht. Diese Klage ist jetzt rechtskräftig zurückgewiesen worden.  Die Begründung ist schon bezeichnend : "Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ist nach vorläufiger Einschätzung im Eilverfahren rechtswidrig und darf nicht umgesetzt werden." und lässt hoffen, dass das umweltschädliche Vorhaben am linken Niederrhein (so) nicht umgesetzt werden darf.

Die Entscheidung des OVG im Wortlaut.

Nähere Informationen zu dem Verfahren beim BUND Duisburg.

 

btw.: Alle Beiträge zu Bergehalden jetzt unter eigenem Menüpunkt Bergbaufolgen->Bergehalden!

Belastetes Rheinwasser gefährdet Grundwasser im Rheinischen Revier

[14.2.2026]

Die riesigen, bis zu 400m tiefen Löcher, die der Braunkohletagebau hinterlassen wird, sollen mit Wasser gefüllt werden. Das nötige Wasser soll der Rur und dem Rhein entnommen werden. Die Genehmigung für den Bau der ca. 40 km langen "Rheinwasserleitung" vom Rhein zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler hat RWE nun von der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde erhalten. Einzelheiten kann man der website des BUND entnehmen.

Durcch Recherchen der Rechercheportals correctiv ist jetzt nochmals deutlich geworden, welche Gefahren für das Grundwasser im Rheinischen Revier durch diese Maßnahmen lauern. Der Rhein ist immer noch die Hauptentsorgungsroute für chemische und biologische Industrie von der Schweiz bis in die Niederlande - und die Entnahmestelle für das Rheinwasser liegt unmittelbar unterhalb von Dormagen - bekannt für die Chemie! Alle Reststoffe, darunter offenbar auch viele in ihren Wirkungen noch nicht erforschte Chemikalien, werden zukünftig im Grundwasser zu finden sein. Der LVBB schließt sich den Forderungen an, dass das Rheinwasser vor der Einleitung in die "Restseen" behandelt werden muss. Dann bleibt immer noch das Problem, dass Altdeponien des Tagebaubetreibers, die sich innerhalb der Übeflutungsseen befinden, überströmt werden und deren Gift(?)stoffe ausgespült werden.

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