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RAG-BRA-Welt ist wieder in Ordnung!

[5.2.2026]

Nachdem die RAG in 2019 am ehem. Bergwerk Heinrich an der Ruhr illegal Grubenwasser eingeleitet hat - gegen die ausdrücklich von der Bergbehörde bestätigte Beschränkung in der Einleitgenehmigung - ist jetzt die Welt in Ordnung.

Im Auftrag der RAG wurde festgestellt, dass die Wassermenge, die RAG einleiten muss (!), auch für die Ruhr unproblematisch sei. Mancher mag fragen, ob das Ergebnis die Untersuchung beeinflusste - aber das wollen wir nicht kommentieren. Jedenfalls schreibt die Bergbehörde an die Mitglieder des Grubenwassermonitorings:

Für die Wasserhaltungen Friedlicher Nachbar, Robert Müser und Heinrich im Einzugsgebiet der Ruhr wurde für den Weiterbetrieb mit den an die neueren Erkenntnisse angepassten Wassermengen der vorzeitige Beginn zugelassen. Die Bescheide vom 22.12.2025 für die Standorte Friedlicher Nachbar und Robert Müser lösen die bisherigen Erlaubnisse vom 15.12.2023 mit sofortiger Wirkung ab. Der Bescheid vom 05.02.2026 für den Standort Heinrich wird wirksam zum 01.04.2026 unmittelbar nach Fristablauf der bisherigen Erlaubnis vom 12.12.2023. Die Zulassungen des vorzeitigen Beginns sind gültig bis zur abschließenden Entscheidung in den noch laufenden Verfahren über die Anträge der RAG AG für den langfristigen Weiterbetrieb vom 24.04.2024 mit Änderung vom 15.08.2025.   

So ist dann doch alles gut geregelt. RAG hat die benötigte Genehmigung, die BR hat sich als Aufsichtsbehörde bewährt und die Welt ist wieder in Ordnung.

Die Bescheide sind auf der Seite des Grubenwassermonitorings abzurufen. Da man den Eindruck gewinnen könnte, dort solle eher etwas verborgen werden, als Informationen leicht zugänglich zu machen, hier die direkten Links zum Download der Bescheide für

  • Friedlicher Nachbar
  • Robert Müser
  • Heinrich

 

Salzbergbau in der Schlichtung

[13.12.2025]

Wie die Rheinische Post heute berichtet, ist endlich eines der beiden Salzbergbauunternehmen mit Wirkung vom 1. 1. 2026 der Schlichtungsstelle Bergschäden in Essen beigetreten. Gut, dass da Bewegung in die Sache gekommen ist. Aber leider ist es das "falsche" Unternehmen. K+S baut erst seit einigen Jahren ab, die Bergschäden treten erst aufgrund der langsamen Bewegung des Untergrundes so allmählich erst auf und es wird daher nur wenige Fälle für die Schlcihtungsstelle geben.

Wichtiger wäre, wenn endlich auch cavity, zuständig für den Altbergbau, sich bewegen würde und der Schlichtungsstelle beitreten würde. Aber die Verantwortlichen (eine Person, zwei Personen??) stehen auf dem Standpunkt, sie wüssten genau über Bergschäden Bescheid und bräuchten da keine Belehrung durch eine neutrale Stelle. Wenn es ganz schlimm ist, dann schickt cavity einen Gutachter ihren Vertrauens (nicht unbedingt das des Betroffenen) und der wird es schon richten!

Der Artikel in der RP ist leider nicht online.

 

Erneut Erdbeben durch Bergbaufolgen

[18.11.2025]

In der letzten Nacht hat wieder die Erde gewackelt. Spätfolgen des Bergbaus führten zu einem Erdbeben der Magnitude 2 im Bereich Gelsenkirchen. Schäden sind noch nicht bekannt, aber viele Bürgerinnen und Bürger sind aus dem Schlaf geschreckt. Weitere Infos auf der Seite der Erdbebenwarte (mit Abbildung des betroffenen Bereichs.)

RAG-Stiftung und Rene Benko

[28.10.2025]

Bekanntlich hat die RAG-Stiftung seinerzeit die Anteile an der evonik übereignet bekommen, um mit den Erlösen die Ewigkeitskosten des Nach-Bergbaus zu bezahlen (div. Pumpkosten, keine Bergschäden!). Das finanzielle Engagement der Stiftung bei René Benko und seinen Unternehmen ist aber überaus kritisch zu sehen - hier auch das Verhalten des zuständigen Finanzchefs der Stiftung, Jürgen Johann Rupp. In der entscheidenden Phase, als das Scheitern des Unternehmers schon absehbar war, glänzte Rupp mit Abwesenheit.

Die Wochenzeitung Zeit hat das Geschehen detaillierter durchleuchtet. Hier geht es zum Artikel!

[12.11.2025] 

Update: Dietmar Brockes, MdL, hat in einer kleinen Anfrage das Problem aufgegriffen. Wieder stellt sich die Frage nach einer vernünftigen Aufsicht, die nicht nur Sitzungsgelder kassiert.

RAG Rechtsbruch (?) - Flotationsberge auf Halde

[5.11.2025]

Halde FlotationsschlaemmeErneut ist ein Rechtsbruch der RAG offenbar geworden - und die Bergbehörde deckte womöglich zum wiederholten Male das Verhalten. Jedenfalls wurde sie ihrer Rolle als Aufsichtsbehörde nicht gerecht. (s. Illegale Einleitung von Grubenwasser)

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden die technischen Möglichkeiten der Kohlewäsche immer besser. Dadurch fielen große Mengen an feinkörnigen, nur schwer zu entwässernden und oft nicht standfesten Schlämmen (sog. Flotationsberge) mit einem Restkohleanteil von etwa 30% an, die wegen möglicher Haldenbrände nicht ohne Weiteres aufgehaldet werden konnten.“ (nach: Gutachten zur Bruchhohlraumverfüllung, 2018 ahu).

Aufgrund der fehlenden Standfestigkeit und der Brandgefahr dieser Materialien war ein Verbringen auf Halden nur in einer Mischung mit festem Bergematerial mit einem Anteil von 10% erlaubt. So heißt es in einer Nebenbestimmung zum Haldenbetriebsplan der Hürfeldhalde in Dorsten vom 5. 2. 1988:

„Flotationsberge dürfen ebenfalls nur im Haldeninneren verkippt werden und sind möglichst gleichmäßig in das übrige Bergematerial zu verteilen, so dass ein mittlerer Anteil an Flotationsbergen von 10% nicht überschritten wird.“ (NB 30(2) ) 

Trotzdem hat RAG auf der Hürfeldhalde in Dorsten große Mengen Flotationsberge (s. Luftbild) in Reinform abgekippt.

Auf diese Tatsache hin angesprochen beantwortete die Bergbehörde ein Anschreiben der BISBU (Dorsten) mit der lapidaren Aussage:

„Warum diese Nebenbestimmung aufgenommen wurde, geht weder aus der Rahmenbetriebsplanzulassung noch aus dem Vorgang hervor.“ (Schreiben der BRA vom 4.9.2025)

Also erneut:

  • Die Bergbehörde erlässt Anordnungen
  • Der Unternehmer befolgt sie nicht
  • Die Bergbehörde kontrolliert nicht oder ignoriert den Rechtsbruch!

Und heute weiß die Bergbehörde überhaupt nicht mehr, warum sie damals die Anordnungen getroffen hat!

Foto: (c) BISBU

  1. Rissverpressung mit Kunstharz
  2. Illegale Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr - Juristisches Nachspiel
  3. Erneuter Rechtsbruch der RAG?
  4. Zuviel Grubenwasser in der Ruhr

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