Pseudo-Erörterung GW-Einleitung Haus Aden

[10.3.2026]

Heute ist das Verfahren der Online-Erörterung zur Grubenwassereinleitung am Standort Haus Aden gestartet worden.

Zunächst muss man sich einen Zugang besorgen, erst später kann man ins Verfahren selbst einsteigen. Nicht einmal zwei Wochen (17.3.-30.3.) stehen dann zur Verfügung!

Aber wie heißt es dann in der Bekanntmachung der BRA so schön:

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5. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist freiwillig. Die im Rahmen derÖffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn jemand nicht an der OnlineKonsultation teilnimmt oder in deren Rahmen keine weitere Stellungnahmeabgeben wird.

6. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der OnlineKonsultation ist nicht erforderlich.

7. Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultationwird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über diebereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumentevorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.

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Das macht das Ganze doch ziemlich fragwürdig. Das haben wir bei einer normalen Erörterung auch schon ganz anders erlebt. Viele Betroffene behaupten, die Bergbehörde habe vielleicht auch gar nicht viel Interesse, Argumente außer denen der RAG zu erhalten. Die Umwelt spielt womöglich eine untergeordnete Rolle, wenn es um finanzielle Belange der RAG geht. Wir haben schon mehrfach auf Alternativen zur Einleitung in die Lippe hingewiesen.

Ganz abstrus wird es bei dem Argument von RAG und Bergbehörde, die Lippe würde ja gerade entlastet von schädlichen Einleitungen, da die geplante Grubenwassermenge ja viel kleiner wäre als die vor Jahrzehnten. Dabei wird ignoriert, dass die Lippe sich durch den Grubenwasseranstieg und eben 0-Einleitung in den letzten Jahren gerade erst von den jahrzehntelangen Belastungen ein wenig erholt hat.

Hier kann man nochmals die Einwendungen des LVBB nachlesen.

 

 

 

siehe auch: