[30.7.23]
Das Verhalten der Bergbehörde und seiner Mitarbeiter in dieser Angelegenheit ist mehr als skandalös, sodass wir uns jetzt gezwungen sahen, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den BD Kugel zu erheben.
Anfang 2021 hatten wir im Rahmen des Integralen Monitorings die Frage nach Einleitbeschränkungen bei Niedrigwasserständen bei anderen Bergwerken außer in Walsum gestellt.
Eine Antwort dazu haben wir zunächst nicht erhalten, weil umfangreich recherchiert werden müsse. Erst Ende des Jahres 2021 wurde uns die Situation an der Ruhr mitgeteilt. Obwohl Mitte des Jahres 2020 RAG und Bergbehörde langsam "kalte Füße" bekamen ob der Einleitbeschränkung für die Einleitstelle Heinrich an der Ruhr, wurden wir lange für dumm verkauft und uns suggeriert, alles sei in Ordnung. Die Mitte 2020 ausgestellte Ausnahmegenehmigung zur Einleitung wurde an keiner Stelle erwähnt.
Erst im Rahmen unserer Strafanzeige gegen die RAG tauchte dann diese Ausnahmgenehmigung auf, wurde uns aber auch dann noch nicht zugestellt. Erst nach der Einstellung des Verfahrens konnten wir jetzt Akteneinsichtnehmen und fanden diese als einfache mail der Bergbehörde an die RAG.
Die so toll versprochene Transparenz der Durchführung des Grubenwasseranstiegs ist nur vorhanden, soweit sie RAG und Bergbehörde passt. Unangenehme Dinge werden weiterhin verheimlicht solange es eben geht.
Gegen den für den Mailverkehr mit uns verantwortlichen Mitarbeiter der Bergbehörde haben wir jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Er ist sicher nicht allein für die Lügerei zuständig, aber eine Zusammenarbeit mit ihm ist uns nicht mehr möglich.
Apropos Lügerei: Zur Zeit behauptet die Bergbehörde noch, der Retentionsraum am Standort Heinrich wäre so groß, dass die Einleitung einen Monat gestoppt werden könne. Angesichts der technischen Gegebenheiten, dass der Wasserstand durch die untertägige Saugpumpentechnik allenfalls um 8m steigen kann, ist das sehr fraglich.
Interessantes Detail am Rande: Im Juli 2020 entdeckt man die "Unschädlichkeit" der Einleitung bei Niedrigwasser. Mitte 2021 wird dann aber die neue Einleitgenehmigung wieder mit dem Verbot der Einleitung versehen - gleichzeitig die Ausnahmegenehmigung verlängert. Da scheut man offenbar ein ordentliches wasserrechtliches Verfahren und macht das dann mal auf dem kleinen Dienstweg. Im Januar 2023 legt RAG dann endlich erlösend ein Privat-Gutachten vor, dass die Unbedenklichkeit der Einleitung bezeugen soll! Wiederum: Zweieinhalb Jahre darf eingeleitet werden, ohne dass überhaupt ein Gutachten dazu vorliegt.
Da kann jeder normale industrielle Einleiter in den Rhein nur neidisch werden!