[30.4.2021]
Im Rheinischen Revier ist die erste Hürde für Bergschadensopfer, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Bekanntlich gibt es Bereiche, in denen RWE durch ihre Sümpfungsmaßnahmen (Absenkung des Grundwassers) für Bergschäden sorgt. Gleichzeitig sind aber immer noch die Nachwirkungen des Steinkohlenbergbaus durch EBV (teilweise vivawest als Rechtsnachfolger des damaligen Bergbaubetreibers) zu spüren. Um es noch schwieriger zu machen, gibt es auch Bereiche, in denen sich beide Einflüsse überlagern.
Bei der Einrichtung der Schlichtungsstellen für Stein- und Braunkohlenbergbau wurde sich geeinigt, welche der Stellen für welchen Bereich primär zuständig ist. Es wurde eine "Zuständigkeitskarte" kreiert, in der die entsprechenden Bereiche eingetragen wurden.
Leider wurde diese Karte schon sehr bald von den Untenehmen missbraucht, indem sie auch für die Anmeldung von Bergschäden benutzt wurde und immer noch wird. Rechtlich ist das nicht haltbar, jeder kann in Deutschland jeden für seine Schäden ansprechen - inwieweit das dann berechtigt ist, ist später zu klären. Jetzt verweigern die Unternehmen jedoch schon mal die Bearbeitung eines angemeldeten Anspruchs auf Entschädigung mit dem Hinweis auf die "Nicht-Zuständigkeit" und Verweisung an das jeweils andere Unternehmen.
Nach vielfältigen Klagen und Druck aus der Gesellschaft haben die Unternehmen jetzt eine überarbeitete Version der Karte veröffentlicht. Jedoch weist diese Karte immer noch Fehler auf.
Beispielsweise ist nach den aktuellen Vermessungsergebnissen im ganzen Kreis Heinsberg inzwischen der Einfluss durch Sümpfungsmaßnahmen durch RWE größer als der Einfluss durch Senkungen oder Hebungen durch EBV. Vor diesem Hintergrund hätte der gesamte Kreis Heinsberg in das Zuständigkeitsgebiet des RWE fallen müssen.
Auch der jetzigen Zuständigkeitskarte liegen daher wohl eher strategische Überlegungen als wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde. (Durch Klick auf die Karte oder Rechtsklick mit "Grafik anzeigen" erhalten Sie eine größere Darstellung)