Grundwasserabsenkung im Rheinischen Revier

[2. 2. 2023]

Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Bearbeitung von Bergschäden, wenn die Immobilie im Überschneidungsbereich von Braunkohlen- und Steinkohlenbergbaueinfluss liegt.

Bekanntlich gibt es die Zuständigkeitskarte, die angeblich die Zuordnung zu RWE bzs. EBV festlegt. Diese Karte ist aber eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung zwischen den Unternehmen und den beiden Schlichtungsstellen. Eine Bergschadensbearbeitung ist unzulässig, wenn sie nur mit dem Hinweis auf diese Karte erfolgt.

Da kann dann vieleicht auch ein Blick in die Grundwassergleichen von RWE helfen. Das sind Karten, in denen die Absenkung des Grundwassers in den verschiedenen "Stockwerken" (unter Tage) dargestellt wird. Liegt die Immobilie in einem Gebiet mit Ansenkung, ist die Zuständigkeit von RWE eindeutig.

Hier findet man diese Karten!

Grundwasserwiederanstieg im Rheinischen Revier

[4.11.2018]

Unter obigem Titel werden auf der website des LANUV die (Zwischen-) Ergebnisse, Vorträge und Protokolle des Arbeitskreises zur Flurabstandsprognose veröffentlicht.

Es geht darum, wie sich die Grundwasserstände (und damit die Flurabstände) einstellen, wenn der Braunkohlebergbau mit dem Abpumpen des Grundwassers aufhört. Wichtig ist dann auch die Frage, ob für negative Folgen der Bergbauunternehmer verantwortlich gemacht werden kann und damit womöglich Ewigkeitskosten wie in der Steinkohle entstehen werden. Es ist keine Überraschung, dass RWE dieses verneint, aber eine Klärung dieser Frage ist auch ein wesentlicher Arbeitsauftrag. Der Arbeitskreis wurde noch in der letzten Legislaturperiode unter der rot-grünen Landesregierung eingerichtet.

 

Update [Dez. 2022]

Die Ergebnisse zeigen, dass es nur wenige Bereiche gibt, in denen der Braunkohlenbergbau verantwortlich für zukünftige Vernässungen ist.

Abgrenzung RWE - ebv

[30.4.2021]

Im Rheinischen Revier ist die erste Hürde für Bergschadensopfer, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Bekanntlich gibt es Bereiche, in denen RWE durch ihre Sümpfungsmaßnahmen (Absenkung des Grundwassers) für Bergschäden sorgt. Gleichzeitig sind aber immer noch die Nachwirkungen des Steinkohlenbergbaus durch EBV (teilweise vivawest als Rechtsnachfolger des damaligen Bergbaubetreibers) zu spüren. Um es noch schwieriger zu machen, gibt es auch Bereiche, in denen sich beide Einflüsse überlagern.

20210226 Zustndigkeitsbereiche Steinkohle Braunkohle Vivawest EBV RWEBei der Einrichtung der Schlichtungsstellen für Stein- und Braunkohlenbergbau wurde sich geeinigt, welche der Stellen für welchen Bereich primär zuständig ist. Es wurde eine "Zuständigkeitskarte" kreiert, in der die entsprechenden Bereiche eingetragen wurden.

Leider wurde diese Karte schon sehr bald von den Untenehmen missbraucht, indem sie auch für die Anmeldung von Bergschäden benutzt wurde und immer noch wird. Rechtlich ist das nicht haltbar, jeder kann in Deutschland jeden für seine Schäden ansprechen - inwieweit das dann berechtigt ist, ist später zu klären. Jetzt verweigern die Unternehmen jedoch schon mal die Bearbeitung eines angemeldeten Anspruchs auf Entschädigung mit dem Hinweis auf die "Nicht-Zuständigkeit" und Verweisung an das jeweils andere Unternehmen.

Nach vielfältigen Klagen und Druck aus der Gesellschaft haben die Unternehmen jetzt eine überarbeitete Version der Karte veröffentlicht. Jedoch weist diese Karte immer noch Fehler auf.

Beispielsweise ist nach den aktuellen Vermessungsergebnissen im ganzen Kreis Heinsberg inzwischen der Einfluss durch Sümpfungsmaßnahmen durch RWE größer als der Einfluss durch Senkungen oder Hebungen durch EBV. Vor diesem Hintergrund hätte der gesamte Kreis Heinsberg in das Zuständigkeitsgebiet des RWE fallen müssen. 

Auch der jetzigen Zuständigkeitskarte liegen daher wohl eher strategische Überlegungen als wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde. (Durch Klick auf die Karte oder Rechtsklick mit "Grafik anzeigen" erhalten Sie eine größere Darstellung)