[2. 2. 2023]
Immer wieder kommt es zu Problemen bei der Bearbeitung von Bergschäden, wenn die Immobilie im Überschneidungsbereich von Braunkohlen- und Steinkohlenbergbaueinfluss liegt.
Bekanntlich gibt es die Zuständigkeitskarte, die angeblich die Zuordnung zu RWE bzs. EBV festlegt. Diese Karte ist aber eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung zwischen den Unternehmen und den beiden Schlichtungsstellen. Eine Bergschadensbearbeitung ist unzulässig, wenn sie nur mit dem Hinweis auf diese Karte erfolgt.
Da kann dann vieleicht auch ein Blick in die Grundwassergleichen von RWE helfen. Das sind Karten, in denen die Absenkung des Grundwassers in den verschiedenen "Stockwerken" (unter Tage) dargestellt wird. Liegt die Immobilie in einem Gebiet mit Ansenkung, ist die Zuständigkeit von RWE eindeutig.