Schlichtung - Unterstützung der Antragsteller

[23.3.2018]

"ODER" bedeutet "UND"

In einigen Verhandlungen bei der Schlichtungsstelle Braunkohle hatten sich Unstimmigkeiten bezüglich der Begleitung von Antragstellern in Schlichtungsverhandlungen ergeben.

Die Schlichtungsordnung spricht zu dieser Situation von "juristischer oder sachkundiger" Unterstützung. Vom Geist einer Schlichtung her ist für den "normalen" Bürger dort selbstverständlich, dass auch beides erfolgen kann: juristische und sachkundige Unterstützung. Denn das eine ersetzt bekanntlich nicht das andere.

Von Seiten RWE wurde aber eine Interpretation herangezogen, dass nur eine Person als Unterstützung für den Antragsteller möglich sei.

Das hat der Regierungspräsident von Arnsberg als Dienstherr der Bergbehörde jetzt erfreulich spontan geklärt. In der letzten Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit in Dortmund war für RP Vogel ganz klar, dass selbstverständlich beides möglich sein muss: juristische und sachkundige Unterstützung. Der LVBB  hatte als ständiger Sachverständiger auf die Problematik hingewiesen.

Es bleibt zu hoffen, dass in zukünftigen Verhandlungen nicht wieder unsäglicher Diskussionsbedarf zu dieser Frage angemeldet wird und auch der Vorsitzende als "Herr des Verfahrens" auf die entsprechende Umsetzung drängt.

Übrigens: Bei der Schlichtungsstelle für den Steinkohlenbergbau ist noch nie(!) die Anzahl von Begleitpersonen eines Antragstellers hinterfragt worden!

siehe auch: