[22.3. 2026]
Die "Erörterung" läuft und die Vorgehensweise der Bergbehörde wird wieder deutlich : Durchwinken!!!
Interessant ist aber, dass RAG auch von offizieller Seite Gegenwind bekommt. Teilweise werden die gleichen Argumente angeführt wie wir sie aucg vorgebracht haben.
Die Abt, 54 der BRA formuliert:
- Der Ausgangszustand der Lippe ist anders zu definieren. Nicht der Zustand vor Einstellung der Grubenwassereinleitung in 09/2019, sondern insbesondere der aktuelle Zustand des aufnehmenden Gewässers ist bei der Zulassung einer Einleitung zu Grunde zu legen
- Das Abheben auf den vierten Monitoringzyklus [d.i. während der damaligen Einleitung, die Red,] als Ausgangszustand ist ein systemischer Fehler, der in den vorgelegten Unterlagen an vielen Stellen zu Fehlinterpretationen, insbesondere im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot sowie das Zielerreichungsgebot nach § 27 WHG, führt.
- Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, ob es zu einer Verschlechterung im Sinne des Wasserrechts kommen kann, wird die Erteilung einer Einleitungserlaubnis für Phase 1 und Phase 2 der Grubenwassereinleitung bis zum 31.12.2056 äußerst kritisch gesehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und erst nach Schaffung einer Beurteilungsgrundlage nebst Erkenntnisgewinn durch das Monitoring in Phase 1, ist die Einleitung der Phase 2 daher zu einem späteren Zeitpunkt und in einem separaten Verfahren zu erteilen.
Und was wird geschehen? Das ahnt man schon, weil die Abt, 54 sebst schon zutreffend festgestellt hat : "Leider scheint unsere Stellungnahme vom 02.10.2024 zur Ergänzung des Abschlussbetriebsplans Haus Aden weitgehend nicht berücksichtigt worden zu sein, " und so wird es immer bleiben. Würg!!!