[21.8.2026]
Mit dem 10.8. hat die Bergbehörde den Antrag der RAG, das Grubenwasser im Breich Haus Aden ansteigen zu lassen (Hamm) genehmigt. Ein Tag, bevor es die bisherige Grenze von -600m erreichte, hat die Behörde den Anstieg auf -380m gestattet.
Gleichzeitig mit dem jahrelangen Anstieg will RAG aber schon Wasser fördern und in die Lippe einleiten, weil sie sonst (ab -380m) so viel so stark versalztes Wasser fördern und einleiten müssten, was nicht genehmigungsfähig (sogar von dieser Bergbehörde) wäre.
Aber auch jetzt ist schon geplant, dass zeitweilig soviel Salz in die Lippe eingeleitet werden wird, dass der Grenzwert von 200mg/l in der Nähe der Einleitstelle überschritten werden wird. Dazu heißt es in der Begründung des Genehmigungsbescheides lapidar „Bei Chlorid kann sich eine geringfügige Überschreitung des Orientierungswerts von 200 mg/l im Nahbereich der Einleitung ergeben, jedoch ist die zu erwartende Belastung deutlich geringer als bei Volllastbetrieb bei -600 m NHN bzw. auch gegenüber dem Ausgangszustand, bei dem bis zu 500 mg/l erreicht wurden“. Die Fische, die in der Lippe leben, können dann ja vielleicht einen Umweg um den Bereich der Einleitstelle nehmen, damit sie nicht in dem salinen Wasser sterben. Oder in der der Denkweise der Behörde: es ist ja nur eine kleine Stelle, wo sie sterben, danach können sie ja wieder weiterleben!
Pikant ist auch, dass zwar jetzt eingeleitet werden soll, eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung zwar beantragt, aber zur Zeit noch nicht genehmigt ist. Da beruft sich die Behörde dann auch ein Gutachten der RAG Haus und Hof Rechtsanwälte Kümmerlein und Partner, wonach die Einleitung sicher genehmigungsfähig sei. Aus dem Bescheid: „Somit ist eine Bewirtschaftungsermessensentscheidung der zuständigen Behörde zugunsten der Durchführung der Maßnahmen voraussichtlich möglich.“ Man fragt sich, wofür dann überhaupt noch ein Antrag und ein aufwändiges Genehmigungsverfahren, wenn das Ergebnis doch schon feststeht. Es ist vielmehr so, dass die vorliegende Genehmigung zum Anstieg aus Sicht von RAG und BRA fast zwingend (s.u.) eine Einleitung zur Folge hat. (Der Antrag auf Einleitung beinhaltet übrigens die Dauer von 30 Jahren, damit die heutige Generation von Protagonisten da nie wieder drüber nachdenken muss!).
In der Begründung heißt es weiterhin zu den wasserrechtlichen Gesichtspunkten, dass die Einleitung dem „Verschlechterungsverbot“ des Wasserhaushaltsgesetzes nicht widerspräche. Dabei wird natürlich der zu erwartende Zustand wieder mit dem Zustand zum Zeitpunkt des Betriebes des Bergwerks verglichen. Dass inzwischen innerhalb der letzten zehn Jahre die Lippe sich endlich von den Belastungen erholen durfte und sich demgegenüber natürlich durch die Einleitung eine Verschlechterung des Zustandes ergeben wird, wird geflissentlich gar nicht erst erwähnt. „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Und dann heißt es noch bezeichnenderweise: „Im Zweifelsfall liegen mit den vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen […] ausreichende Argumente vor, eine Abweichungs-/Ausnahmeentscheidung bezüglich der Bewirtschaftungsziele zu treffen.“ Prima: „Wenn es nicht klappt, dann bekommt ihr wieder die nötige Ausnahmegenehmigung.“ Das kennen wir von der Einleitung in die Ruhr oder wie jüngst in den Rhein.
Unsere Forderung bleibt weiterhin, dass ansteigende Grubenwasser bei -354m ins mittlere Ruhrrevier überzuleiten, um es dann nach langem Weg endlich in Lohberg in den Rhein zu leiten oder – angesichts der Probleme jetzt schon bei Walsum mit dem derzeitigen Niedrigwasserstand des Rheins – endlich eine Reinigung des Grubenwassers anzugehen.
Wir sind hier nicht bei Pippi Langstrumpf, die sich die Welt schönreden konnte.