[Okt. 2020]
Die RAG hat im August die Genehmigung zur Einleitung des Grubenwassers aus den ehem. Bergwerken Walsum und BW West erhalten.
Es wurde kein öffentliches Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die einzuleitende Menge ist angeblich unter der Grenze von 10 Mio cbm/Jahr und damit nicht UVP-pflichtig. Für uns ist aber eine Aufsplittung der einzelnen Einleitungen der Grubenwässer aus dem Ruhrgebiet unzulässig. Wir verlangen eine Gesamtbetrachtung, insbesondere auch den Einbezug de geplanten Einleitung in Lohberg. Dazu wird vollkommen ausgeblendet, dass PCB - wie gewohnt - ungefiltert in den Rhein eingeleitet wird.
Der LVBB hat Klage gegen die Einleitgenehmigung eingereicht.