Bergschadensforum der RWE 2018

[19.9.2018]

Das Bergschadensforum unter der Schirmherrschaft der Schlichtungsstelle Braunkohle, organisiert und von den Themen bestimmt durch RWE, hat jetzt wieder in Bergheim statt gefunden.

Themen waren:

  • Bericht der Schlichtungsstelle Norbert Temburg, Geschäftsstellenleiter der Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
  • Bergschadensbearbeitung aus der Sicht einer Kommune Georg Gelhausen, Bürgermeister Gemeinde Merzenich
  • Schlichtungsverfahren aus Sicht der Betroffenen Ulrich Behrens, Landesverband der Bergbaubetroffenen NRW
  • Bodenbewegungskataster NRW – wie Satelliten Bewegungen künftig dokumentieren können Dr. Jens Riecken, Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW
  • Bodenbewegungsverhalten an sümpfungsbeeinflussten Störungen im Rheinischen Revier bei GrundwasserWiederanstieg Prof. Dr. Axel Preuße, RWTH Aachen
  • Identifikation von kritischen Bodenparametern für die Risikoabschätzung von Bodensenkungen durch mikrobiellen Abbau von organischen Substanzen
    Prof. Dr. Sylvia Schnell, Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Experimentelle Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Torfen Prof. Dr. Richard A. Herrmann, Universität Siegen
  • Das Schwindverhalten bindiger Böden und seine bautechnische Bedeutung – Neue Erkenntnisse Prof. Dr. Dietmar Placzek, Erdbaulaboratorium Essen
  • Modellierung sümpfungsbedingter Bodenbewegungen im Rheinischen Braunkohlenrevier Dr. Benjamin Aulbach, ZAI Ingenieure

Die Güte der Vorträge war u.E. unterschiedlich. An einigen Stellen wurde das Geschehen doch arg schön gedeutet.

Interessant in jedem Fall der Vortrag zum Bodnebewegungskataster. Alle staatlich vorhandenen Höhenwerte (auch in der zeitlichen Abfolge) sind über das WWW abrufbar, wusste Dr. Riecken zu berichten. Die Adresse lautet open.nrw.de Hier sind auch noch "unendlich" viele andere Daten über NRW abrufbar.

Ganz wichtige Erkenntnisse vermittelte auch Prof. Schnell. Entgegen der Aussage eines Gutachtens in einem Schlichtungsfall dauert die Zersetzung von "Torflinsen" viele Jahrzehnte, ist also garantiert nicht nach 20 Jahren beendet. Selbst in Gebieten, in denen das Grundwasser schon in den 50er Jahren abgesenkt wurde, halten die Einflusse auf den Untergrund noch an, können also Bergschäden hervorrufen. Dies wurde in dem angesprochenen Gutachten eindeutig verneint.

U. Behrens beklagte insbesondere die von vielen empfundene mangelnde Bereitschaft von RWE zur Schlichtung. Schlichtung bedeutet immer eine Quotelung der Schadensursache, von 0% bis 100% mit allen möglichen Zwischenstufen. Baumängel sind womöglich auch an der Schadensursache beteiligt, ursächlich ist es aber dann doch die Sümpfung, die die Schäden auslöst. Dazu wurde die Unbrauchbarkeit der "Zuständigkeitskarte" beschrieben. Schlichtungsverfahren in Überschneidungsgebieten müssen unter Beteiligung beider beteiligten Unternehmen, RWE und EBV, stattfinden.

HIer sind die Präsentationen aller Beiträge abrufbar (RWE)

siehe auch: