Illegale GW-Einleitung an der Ruhr

[12.12.2022]

Bekanntlich betreibt die Ruhrkohle Aktiengesellschaft (RAG) als Ewigkeitsaufgabe das Pumpen und die Einleitung von Grubenwasser in verschiedene Flüsse wie Lippe, Rhein, Emscher (bis 2022) und Ruhr. Das Grubenwasser enthält dabei nicht nur Unmengen von Salz, auch viele giftige Stoffe wie z.B. PCB ist darin enthalten.

An der Ruhr besteht eine Einleit-Genehmigung bis Ende 2023 über bis zu 38 Mio m³ Grubenwasser jährlich. Jedoch darf schon seit 1959 bei einer Wassermenge der Ruhr von unter 20m³/sec am Pegel Hattingen an der Einleitstelle Heinrich in Essen kein Grubenwasser eingeleitet werden, bei größeren Durchflussmengen der Ruhr müssen die Werte für Salz etc. kontinuierlich gemessen werden.

Offenbar wird diese Beschränkung von RAG in den meisten Fällen nicht nur ignoriert. Die Bergbehörde führt darüber hinaus auch keinerlei Kontrolle über die Einhaltung dieser „Nebenbestimmung“ der Einleitgenehmigung durch. Dabei geht es um eine Salzfracht von bis zu 10.000 t jährlich.

MWIKE: Kein Problem!

Die Einlassung des Wirtschaftsministeriums, trotz der Einleitung seien die Grenzwerte der Oberflächengewässerverordnung nicht überschritten worden und es sei damit ja „nichts passiert“, ist nicht nachvollziehbar. Die Wasserverbände fordern zum Schutz des Trinkwassers die Einhaltung der Nebenbestimmung, auch in zukünftigen Bescheiden.

Dem normalen Bürger hilft bei einem Verkehrsvergehen („zu schnell gefahren“) auch nicht die Ausrede, es sei ja nichts passiert. Er wird das Bußgeld zahlen müssen!

Dauerhaftes Problem - Lösung: Reinigung des Grubenwassers

Inzwischen scheint es so, dass RAG überhaupt keine technischen Möglichkeiten hat, diese Nebenbestimmung längerfristig einzuhalten. Der einzige Ausweg bestände in einer Reinigung des Grubenwassers vor der Einleitung.
Wie groß das Problem ist, zeigen die Daten für die Jahre 2018 – 2020: RAG hat an etwa 115 Tagen belastetes Grubenwasser widerrechtlich eingeleitet hat, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Kauf genommen hat und sich damit entsprechend §324 StGB (Gewässerverunreinigung) schuldig gemacht hat.

Information verweigert

Auch in 2022 wurde der Pegel an der Ruhr häufig unterschritten, Daten zur Einleitung werden uns inzwischen von RAG und BR Arnsberg verweigert! Akteneinsicht erhalten wir trotz des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, weil "kein öffentliches Interesse besteht."

Keine Kontrolle - Strafanzeige gegen RAG und BRA

Angesichts der Klimakrise mit auch in Deutschland anhaltenden längeren Trockenphasen fordern wir RAG auf, unmittelbar mit dem Bau einer Reinigungsanlage zu beginnen, damit der unhaltbare Zustand möglichst bald beendet werden kann. Die Bergbehörde darf nicht nur Vorhaben genehmigen, sie muss die Einhaltung der damit verbundenen Einschränkungen auch kontrollieren.

Der LVBB hat Strafanzeige gegen die RAG sowie gegen die BR Arnsberg wegen des Verdachts auf Begünstigung im Amt gestellt.

Der WDR hat heute berichtet:

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/illegale-einleitung-von-grubenwasser-in-die-ruhr--100.html

 

 

 

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