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Salzbergbau in der Schlichtung

[13.12.2025]

Wie die Rheinische Post heute berichtet, ist endlich eines der beiden Salzbergbauunternehmen mit Wirkung vom 1. 1. 2026 der Schlichtungsstelle Bergschäden in Essen beigetreten. Gut, dass da Bewegung in die Sache gekommen ist. Aber leider ist es das "falsche" Unternehmen. K+S baut erst seit einigen Jahren ab, die Bergschäden treten erst aufgrund der langsamen Bewegung des Untergrundes so allmählich erst auf und es wird daher nur wenige Fälle für die Schlcihtungsstelle geben.

Wichtiger wäre, wenn endlich auch cavity, zuständig für den Altbergbau, sich bewegen würde und der Schlichtungsstelle beitreten würde. Aber die Verantwortlichen (eine Person, zwei Personen??) stehen auf dem Standpunkt, sie wüssten genau über Bergschäden Bescheid und bräuchten da keine Belehrung durch eine neutrale Stelle. Wenn es ganz schlimm ist, dann schickt cavity einen Gutachter ihren Vertrauens (nicht unbedingt das des Betroffenen) und der wird es schon richten!

Der Artikel in der RP ist leider nicht online.

 

Erneut Erdbeben durch Bergbaufolgen

[18.11.2025]

In der letzten Nacht hat wieder die Erde gewackelt. Spätfolgen des Bergbaus führten zu einem Erdbeben der Magnitude 2 im Bereich Gelsenkirchen. Schäden sind noch nicht bekannt, aber viele Bürgerinnen und Bürger sind aus dem Schlaf geschreckt. Weitere Infos auf der Seite der Erdbebenwarte (mit Abbildung des betroffenen Bereichs.)

RAG-Stiftung und Rene Benko

[28.10.2025]

Bekanntlich hat die RAG-Stiftung seinerzeit die Anteile an der evonik übereignet bekommen, um mit den Erlösen die Ewigkeitskosten des Nach-Bergbaus zu bezahlen (div. Pumpkosten, keine Bergschäden!). Das finanzielle Engagement der Stiftung bei René Benko und seinen Unternehmen ist aber überaus kritisch zu sehen - hier auch das Verhalten des zuständigen Finanzchefs der Stiftung, Jürgen Johann Rupp. In der entscheidenden Phase, als das Scheitern des Unternehmers schon absehbar war, glänzte Rupp mit Abwesenheit.

Die Wochenzeitung Zeit hat das Geschehen detaillierter durchleuchtet. Hier geht es zum Artikel!

[12.11.2025] 

Update: Dietmar Brockes, MdL, hat in einer kleinen Anfrage das Problem aufgegriffen. Wieder stellt sich die Frage nach einer vernünftigen Aufsicht, die nicht nur Sitzungsgelder kassiert.

Rissverpressung mit Kunstharz

[9.11.2025]Stein mit Karwat Injektion

Seit Jahren, Jahrzehnten werden durch Bergbau erzeugte Risse in Wänden durch Injektion von Kunstharzenverschlossen. Angeblich wird dabei auch ein Kraftschluss zwischen den Gebäudeteilen erreicht, der ein Wider-Aufbrechen verhindert. Das ist aber wohl mehr Wunschdenken als Wirklichkeit.

Häufig wird auf der Rückseite der Mauer, z.B. im Keller, gar nicht überprüft, inwieweit der Kunstharz sich in dem Spalt verteilt hat und über die Länge des Spaltes durchgehend austritt. Nur dann wäre eine Sanierung überhaupt akzeptabel.

Die Kraftschlüssigkeit wird duch nebenstehendes Foto nun auch noch widerlegt. Es zeigt das Innenleben eines Ziegels, in den vorher Kunstharz injiziert wurde. An der glänzenden Oberfläche des Harzes kann man gut erkennen, dass hier nie eine Verbindung zum Mauerwerk vorhanden war. Also hätte der Kunstharz auch nie Zugkräfte zwischen verschiedenen Mauerteilen aufnehmen können. Der Riss wäre u.U. an derselben Stelle nach kurzer Zeit wieder aufgegangen.

Illegale Einleitung von Grubenwasser in die Ruhr - Juristisches Nachspiel

[28.8.2025]

Wir haben oft genug über den Rechtsbruch der RAG in 2018 berichtet, bei dem sie trotz eindeutiger Anweisung (selten genug) der Aufsichtsbehörde BR Arnsberg Grubenwasser in die Ruhr eingeleitet hat. Auch die Vertuschungsversuche zu späterer Zeit haben wir hier auf der website dargestellt.

Diese Darstellung hat der in der Kritik stehende Mitarbeiter zum Anlass genommen, gegen den LVBB Strafanzeige zu stellen. Er hätte aufgrund der Einlassungen des LVBB von seiner Dienststelle "einen Eintrag in die Personalakte" erhalten, was seine Beförderungsaussichten negativ beinflussen würde.

Dazu kann man einfach konstatieren, wenn die Behörde Anlass für so einen Eintrag sah, dann hat sie offenbar auch ein "nicht ganz so optimales" Verhalten konstatiert. Uns gegenüber hat die Behörde sich anders geäußert. Es sei "nicht das Fehl-Verhalten einer Einzelperson" gewesen, mit anderen Worten, mehrere Personen aus der Abteilung war beteiligt.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückgewiesen. Sie sah offenbar kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Landesvebandes. Der Antragsteller könne bei Bedarf eine Zivilklage anstreben. Dem sehen wir dann ziemlich entspannt eintgegen.

  1. Erneuter Rechtsbruch der RAG?
  2. Zuviel Grubenwasser in der Ruhr
  3. RAG kassiert Millionen für nichts
  4. Einleitung Grubenwasser in die Lippe - Politiker alarmiert

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