GW-Einleitung Walsum - Auskunft erhalten

[23.3.2022]

Bekanntlich darf RAG an der Einleitstelle Walsum in den Rhein nicht einleiten, wenn dieser zu wenig Wasser führt. Grund ist natülich die bei Niedrigwasser befürchtete zu hohe Belastung.

Wenn das Wasser nicht gepumpt und eingeleitet wird, steigt es natürlich im Untergrund an. Dafür existiert nach Angaben der RAG (die bisher keiner überprüft hat) ein untertägiger "Retentionsraum". Die RAG hält den GW-Staund zwischen -760m und -746m (letzterer ist durch die Genehmigung vorgegeben).

In 2021 hat es einen Zeitraum von 14 Tagen gegeben, in dem die RAG nun tatsächlich nicht einleiten durfte und es auch tatsächlich nicht getan hat. Wir wollten wissen, wie die GW-Stände zu Beginn und am Ende dieser Phase waren weil mit diesen Werten die Größe des Retentionsraums (zumindest in diesem Breich) überpüft werden kann.

RAG und MWIDE/BRA haben bisher die Daten verweigert!

Erst durch eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten René Schneider im Rahmen des Unterausschusses Bergbausicherheit wurde dann doch die Auskunft erteilt. Durch die Antwort der Landesregierung (zum Glück hat die sich wenigstens an Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz gehalten) ist nun geklärt:

"Der Pegelstand betrug am 18. November 2021 - 757,41 m NHN und am 1. Dezember 2021 - 754,59m NHN"

Das bedeutet, dass der Grubenwasserstand täglich um ca. 25 cm steigt.

Das bedeutet aber auch, dass das Grubenwasser maximal für ca. 56 Tage steigen darf ohne dass es den zulässigen Stand von -746m überschreitet.

In der Vergangenheit hat es aber in trockenen Jahren schon Niedrigwasserperioden von bis zu 140 Tagen gegeben, für die weder RAG noch BRA derzeit ein Konzept haben: das Wasser dürfte dann irgendwann nicht mehr ansteigen, es dürfte aber auch nicht gepumpt werden. Dieser Widerspruch bleibt zunächst in der Welt - weil man natürlich eine Reinigung des Grubenwassers scheut.

Die Lösung erhofft man sich nun von einer neuen, revidierten Einleitgenehmigung für Walsum, bei der auch noch die Wässer von Concordia mit gefördert werden sollen, in einer Erlaubnis der Einleitung der Hälfte der normalen Menge auch bei Niedrigwasser.

Die Rechnung ist da allerdings noch offen, da die zusätzliche Einleitung durch Concordia mengenmäßig noch unklar ist.

siehe auch: