In der WAZ vom 27. 1. rühmen sich die beiden Salzbergbauunternehmen ihrer tollen Regulierungspraxis. "Im Zweifel für den Bürger" heiißt es da.
Dazu meinen wir:
Wer bestimmt den Zweifel?
Da wehren sich die Salzbergbaubetreiber „mit Händen und Füßen“ gegen eine Schlichtungsstelle. Im Zweifel werde man für den Bürger entscheiden, wird vollmundig erklärt. Doch wer bestimmt, ob Zweifel bestehen? Diese Frage möchte man nicht so gerne einer neutralen Stelle überlassen, sondern doch lieber selbst darüber bestimmen. Die Bürgerinnen und Bürger stehen dann nur wie dumm da, Schäden an den Häusern seien nicht durch den Bergbau sondern durch schlechte Bauweise bedingt – obwohl die Häuser seit Jahren keine Probleme aufwiesen.
99,5% aller 600 Fälle seien einvernehmlich reguliert worden – natürlich nach Bedingungen, die der Unternehmer diktiert hat und der Bürger anzunehmen hatte, es sei denn, er wollte sich auf einen ungewissen, jahrzehntelangen Klageweg durch mehrere Instanzen gegen einen übermächtigen Gegner machen. Umgekehrt zeigen die Zahlen, dass offenbar nur 0,5%, d.h. nur drei Fälle strittig waren – und da weigert sich die cavity ernsthaft, sich einem neutralen Schiedsspruch zu unterwerfen? Das ist mehr als lächerlich.
Es wird immer viel über den Steinkohleunternehmer RAG geschimpft. In dieser Hinsicht ist er aber klüger und akzeptiert bei einem ähnlich geringen Prozentsatz der gesamten Schadensfälle dennoch in ca. 100 Verfahren auch einen Schlichterspruch – und das trägt viel zur Befriedung in der Bergschadensregulierung bei. Schade, dass sich solch eine Sicht nicht bei der cavity durchsetzen will!