Salzbergbau
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[10.1.2016] Unter Salzbergbau in Rheinberg
werden in der NRZ vom 8. Januar die "netten" Seiten des Salzbergbaus dargestellt.
Aber es gibt auch die:
Dunkle Seite des Salzbergbaus
Leider kommt in dem ansonsten lesenwerten Artikel der NRZ vom 7.1. die negative Seite des Salzbergbaus nicht vor. Die "Stabilität des Bergwerks" bleibt eben nicht auf Dauer erhalten. Wenn der Mensch im Untergrund Massen entnimmt, egal durch welchen Bergbau oder auch bei der Gasförderung, ist das immer mit Bergsenkungen verbunden, hier mit etwa 4 bis 5m. Und dass Bergsenkungen Schäden an derOberfläche erzeugen, wird inzwischen selbst von den Salzbergbau betreibenden Firmen nicht mehr bestritten.
Eine Spezialiät hat dennoch der Salzbergbau: die Senkungen erfolgen langsam über Jahrzehnte hinweg bis zu 120 Jahren. Allgemein ist wiederum, dass die Senkungen nicht so gleichmäßig erfolgen, wie es die Bergbaubetreiber so gerne suggerieren. Es kann sehr wohl zur Rissbildung und anderen Schäden in Häusern kommen. Dabei sieht die Gesetzeslage in Deutschland nur eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren vor - viel zu wenig für den Bergbau, wo Schäden eben womöglich erst viel später auftreten können.
Pikant dabei ist, dass sich der jetzige Unternehmer, die ESCO, von der Bergschadensregulierung durch eine einmalige Zahlung an das Land NRW i.w. befreit hat und dass der vorherige Unternehmer, die Solvay bzw. deren Schadensregulierer, die Cavity, eine Teilnahme an einer neutralen Schiedsstelle zur Feststellung von Bergschäden verweigert. Dieses auch noch gerne mit dem Argument, es gäbe keinerlei Probleme bei der Regulierung. Die Bürgerinnen und Bürger haben auf einer eindrucksvollen Veranstaltung im November ganz etwas anderes gezeigt.
Da bleibt es nur zu hoffen, dass die Verantwortlichen bei der Cavity endlich an den Verhandlungstisch gehen und der "Schlichtungsstelle für den Salzbergbau" zustimmen.
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Nachtrag:
Es handelt sich hier um den Abdruck eines Leserbriefes in der NRZ.
Bzgl. der ESCO sind offenbar Missverständnisse aufgekommen. Die ESCO, die im wesentlichen unter der "Bislicher Insel" abbaut, hat mit dem Land nur bezüglich öffentlicher Grundstücke einen Bergschadensverzicht vereinbart. Für Privatbesitzer kann das Land selbstverständlich gar keine diesbezüglichen Vereinbarungen treffen.