- Kategorie: schlichtung
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Zur außergerichtlichen Einigung in strittigen Bergschadensfragen gibt es zwei Schlichtungsstellen in NRW
- Steinkohlenbergbau beim RVR in Essen
- Braunkohlenbergbau beim Rhein-Erft-Kreis
An diese Stellen können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, die mit dem Bergbauunternehmen keine Einigung über ihre Bergschäden erzielen.
Das Verfahren ist kostenlos, notwendige Sachverständigengutachten werden von den Schlcihtungsstellen in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Es wird empfohlen, sich vor dem Verfahren mit einer der örtlichen Bürgerinitiativen in Verbindung zu setzen, um Informationen zu erhalten.