Illegale GW-Einleitung an der Ruhr

[12.12.2022]

Bekanntlich betreibt die Ruhrkohle Aktiengesellschaft (RAG) als Ewigkeitsaufgabe das Pumpen und die Einleitung von Grubenwasser in verschiedene Flüsse wie Lippe, Rhein, Emscher (bis 2022) und Ruhr. Das Grubenwasser enthält dabei nicht nur Unmengen von Salz, auch viele giftige Stoffe wie z.B. PCB ist darin enthalten.

An der Ruhr besteht eine Einleit-Genehmigung bis Ende 2023 über bis zu 38 Mio m³ Grubenwasser jährlich. Jedoch darf schon seit 1959 bei einer Wassermenge der Ruhr von unter 20m³/sec am Pegel Hattingen an der Einleitstelle Heinrich in Essen kein Grubenwasser eingeleitet werden, bei größeren Durchflussmengen der Ruhr müssen die Werte für Salz etc. kontinuierlich gemessen werden.

Offenbar wird diese Beschränkung von RAG in den meisten Fällen nicht nur ignoriert. Die Bergbehörde führt darüber hinaus auch keinerlei Kontrolle über die Einhaltung dieser „Nebenbestimmung“ der Einleitgenehmigung durch. Dabei geht es um eine Salzfracht von bis zu 10.000 t jährlich.

MWIKE: Kein Problem!

Die Einlassung des Wirtschaftsministeriums, trotz der Einleitung seien die Grenzwerte der Oberflächengewässerverordnung nicht überschritten worden und es sei damit ja „nichts passiert“, ist nicht nachvollziehbar. Die Wasserverbände fordern zum Schutz des Trinkwassers die Einhaltung der Nebenbestimmung, auch in zukünftigen Bescheiden.

Dem normalen Bürger hilft bei einem Verkehrsvergehen („zu schnell gefahren“) auch nicht die Ausrede, es sei ja nichts passiert. Er wird das Bußgeld zahlen müssen!

Dauerhaftes Problem - Lösung: Reinigung des Grubenwassers

Inzwischen scheint es so, dass RAG überhaupt keine technischen Möglichkeiten hat, diese Nebenbestimmung längerfristig einzuhalten. Der einzige Ausweg bestände in einer Reinigung des Grubenwassers vor der Einleitung.
Wie groß das Problem ist, zeigen die Daten für die Jahre 2018 – 2020: RAG hat an etwa 115 Tagen belastetes Grubenwasser widerrechtlich eingeleitet hat, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Kauf genommen hat und sich damit entsprechend §324 StGB (Gewässerverunreinigung) schuldig gemacht hat.

Information verweigert

Auch in 2022 wurde der Pegel an der Ruhr häufig unterschritten, Daten zur Einleitung werden uns inzwischen von RAG und BR Arnsberg verweigert! Akteneinsicht erhalten wir trotz des Informationsfreiheitsgesetzes nicht, weil "kein öffentliches Interesse besteht."

Keine Kontrolle - Strafanzeige gegen RAG und BRA

Angesichts der Klimakrise mit auch in Deutschland anhaltenden längeren Trockenphasen fordern wir RAG auf, unmittelbar mit dem Bau einer Reinigungsanlage zu beginnen, damit der unhaltbare Zustand möglichst bald beendet werden kann. Die Bergbehörde darf nicht nur Vorhaben genehmigen, sie muss die Einhaltung der damit verbundenen Einschränkungen auch kontrollieren.

Der LVBB hat Strafanzeige gegen die RAG sowie gegen die BR Arnsberg wegen des Verdachts auf Begünstigung im Amt gestellt.

Der WDR hat heute berichtet:

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/illegale-einleitung-von-grubenwasser-in-die-ruhr--100.html

 

 

 

Integrales Monitoring zum Grubenwasseranstieg

Seit dem 25. August 2020 ist auf Betreiben des landesverbandes ein Monitoring zum Grubenwasseranstieg vom Umwelt- und Wirtschaftsministeriums eingerichtet worden.

Es verwundert nicht, dass die Bergbehörde dass eher kritisch gesehen hat, da sie es gewohnt ist, alle Angelegenheiten des Bergbaus in vertrauter Zusammenarbeit mit der RAG zu regeln - keiner tut dem anderen weh.

Der LVBB ist in allen eingerichteten Gremien vertreten und hat ein wachsames Auge darauf, dass der den Bürgerinnen und Bürgern und der Umwelt möglichst wenig geschadet wird. So wurde erst hier aufgedeckt, dass die RAG an der Ruhr schon seit Jahren illegal Grubenwasser einleitet. Hierzu mehr in anderen Artikeln.

Hier geht es zur website des Monitorings.

 

 

 

Grubenwassermanagement Walsum

[30.8.2022]

In Walsum am Rhein und beim BW Heinrich an der Ruhr ist in Trockenphasen die Einleitung zeitweise eingeschränkt bzw. verboten.

Zum Hintergrund Einleitung Walsum:

Mit Genehmigung vom 8.8.2020 durfte die RAG in Walsum bei Wasserständen unterhalb von 2,40m (Pegel Ruhrort) kein Grubenwasser einleiten. Daher ist der Grubenwasserpegel seit dem 14.7. schon um ca. 8m gestiegen. Mit der neuen Genehmigung vom 9.8.2022 darf die RAG jetzt doch bei geringen Wasserständen einleiten. (Die Fische haben wohl gesagt, es sei alles in Ordnung, alles nicht so schlimm!). Jetzt darf RAG mit verminderter Menge praktisch immer Grubenwasser einleiten. Trotzdem steigt der Grubenwasserspiegel weiter an. Mitte September wird der Grubenwasserpegel den maximal erlaubten Stand von -746m erreicht haben.

Was dann?

Grubenwasserpegel Sommer 2022

Nach dem Abschlussbetriebsplan darf das Grubenwasser nicht über -746 m ansteigen!

Nach der neuen Einleitgenehmigung darf nicht genug Wasser eingeleitet werden, um den GW-Stand zu halten!

Da werden wir sicher wieder eine salomonische Entscheidung der BR Arnsberg zu erwarten haben:

"Damit konnte keiner rechnen, das ist vollkommen überraschend, ja dann muss die RAG ja wohl mehr einleiten. Ist schon nicht so schlimm, das wird ja alles verdünnt, das haben wir zwar gerade verboten, aber wat mutt, dat mutt"

Einleitung Heinrich (Ruhr)

Hier scheint die BR überhaupt nicht zu kontrollieren, sieht die Verantwortung beim Ruhrverband, der Meldung machen müsse. Sie fragt dann bei der RAG auch nur die jährlichen Einleitmengen ab - da ist alles glatt gebügelt und keinem fällt etwas auf. Insgesamt wäre das ja gar nicht so schlimm, wenn RAG die Anordnungen der Behörde nicht beachte. Schließlich würden die Grenzwerte der ObergewässerVerordnung eingehalten!

 

 

PCB im Grubenwasser

[6.4.2020]

Nach einigem Zögern ist die Landesregierung (noch unter ROT-GRÜN) unserer Forderung nach Reinigung des Grubenwassers von PCB nachgekommen. Ursprünglich sollten drei Pilotanlagen (siehe>>) eingerichtet werden, nachdem im Laborversuch die Möglichkeit der Reinigung nachgewiesen wurde.

Jetzt liegen die Ergebnisse vor und hätten der letzten Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit präsentiert werden sollen. Aufgrund der Corona-Krise ist bekanntermaßen die Sitzung ausgefallen, sind aber jetzt übermittelt worden (s. Anhang).

Durch die (einzige) Pilotanlage ist nun nachgewiesen, dass auch große Mengen Grubenwasser gereinigt werden können. Allerdings ist davon auszugehen, dass mit den gängigen Verfahren nur das an Schwebstoff gebundene PCB eliminiert werden kann. So ist eine Reduktion um ca. 50% gelungen.

Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass entgegen den bisherigen Darstellungen ein erheblicher Anteil des PCB offenbar gelöst im Wasser vorliegt.

Das Umweltministerium hat allerdings auch schon betont, dass man immer auch das Verhätlnis von Aufwand zum Erfolg betrachten muss. Mit anderen Worten: Ob wirklich etwas auf Dauer erfolgt, ob also die ungesetzliche Einleitung wirklich beendet wird, hängt davon ab, dass es der RAG nicht zu teuer werden darf.

Berichte in unserem Downloadbereich.