[5.1.2016]
Durch einen Bescheid des Umweltministeriums vom 23. 12. 2015 (genauer: MKUNLV) hat der Landesverband nach dem Umwelt Rechtsbehelfsgesetz die
"Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen"
erlangt.
Dies ist ein weiterer Beweis für die Bedeutung und Anerkennung des Landesverbandes durch die Gesellschaft.